Alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht Rechte!??

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Alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht Rechte!??

Beitragvon Nora_Merci am Mi 28. Sep 2011, 11:09

Ich will Information (google spuckt mir nur so Dinge aus wie: Kevin Federline will alleiniges Sorgerecht der Kinder) über die Rechte & Pflichten, wenn man das alleinige Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht hat!!
Bzw. auch das Besuchsrecht!!

Weiß da irgendwer was genauer??

Ich will auch so Details wissen, wie man es handhaben kann, wenn z.B. der KV anruft & auf sein Besuchsrecht verlangt, vorher aber verzichtet hat... etc.


Kennt irgendwer eine informative Seite??
- und ich weiß - Jugendamt ist die Beste Anlaufstelle! - Nur meine Beraterin ist total für den KV!!! ...& ich will mal unabhängig die Rechte & Pflichten wissen! ;)



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Re: Alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht Rechte!??

Beitragvon SumSum am Mi 28. Sep 2011, 11:23

Hallo Nora_Merci *wink*

Habe dies hier gefunden:

Alleiniges Sorgerecht (Obsorge) bedeutet, daß du über alle Belange die deine Kinder betreffen allein entscheiden kannst. Du brauchst dann nicht mehr die Unterschrift deines Ex.
Rechte und Pflichten bezüglich der Kindererziehung liegen dann bei dir allein.
Das Besuchsrecht des KV. bleibt nach wie vor aufrecht

und dies hier:

http://www.allein-erziehend.com/alleinige-obsorge.html

hoffe, es hilft ein wenig :-)
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Re: Alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht Rechte!??

Beitragvon SumSum am Mi 28. Sep 2011, 11:26

Sorry für den 2. Post, habe nochwas

http://www.karenz.at/alleinige-obsorge.html
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Re: Alleiniges Sorge- & Aufenthaltsbestimmungsrecht Rechte!??

Beitragvon Nora_Merci am Mi 28. Sep 2011, 11:40

Danke dir mal - werds mir dann durchlesen! :D
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