1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon khiaa am Di 7. Feb 2012, 18:00

sobald man mit jemanden zamlebt und wenns nur a freundin is (ausser es is eine WG) gilt das als lebensgemeinschaft.. so wurde es mir erklärt
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Kiwi am So 12. Feb 2012, 00:07

Dark_Focus hat geschrieben:der wohnsitz ist schon der gleiche :lol: somit bin ich nicht alleinerziehend.....grrrr ein kas is des. ich schreib jetzt mal der AK ein mail mit meinen fragen und die können mir sicher sagen was ich machen kann.

eigentlich gehts eh nur um zwei sachen auf dem beiblatt, alleinverdiener und kinderfreibetrag.

lg laura


wieso beantragt das nicht einfach dein freund?? kommt doch e aufs gleiche ;)
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am So 12. Feb 2012, 08:30

kriegt er dann leicht mehr, weil er mehr steuern zahlt hat, als ich weil ich karenz bin? gibt er mir dann halt die hälfte......des is eh egal. wollts nur gleich mitbeantragen, weil ich den ausgleich schon jetzt machen will und mein freund erst im april oder juni, weil seine firma erst dann die ganzen lohnzetteln zum finanzamt schickt.


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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Beatchi am So 12. Feb 2012, 10:03

also alleinerziehend ist dann wenn du alleine mit dein kind bist das heist du bist nicht verheiratet und lebst auch in keiner partnerschaft

du musst inerhalb des jahres 2011 für dein kind 7 monate oder kinderbeihilfe beziehen

wenn du in jahr 2011 5 monate hast und in jänner 2012 2 monat hast gilt es schon wieder nicht weil es nicht das gleiche kalenderjahr ist

wenn dein mann oder freund alleinverdiener beantragt schau vorher wieviel du verdient hast mutterschutz oder vorzeitiger mutterschutz wird leider dazugerechnet

kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe wird nicht dazu gerechnet

ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn Sie im Jahr 2011 für mindestens ein Kind
länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen und in einer Ehe/Lebensgemeinschaft/eingetragenen
Partnerschaft gelebt haben. Außerdem darf Ihre Partnerin/Ihr Partner nicht mehr als
6000 Euro verdient haben.


das heist wenn du insgesammt nicht mehr als 6000 euro bekommen hast kann dein partner beantragen


hier ist eine super broschüre zum download wo sogar drinnen steht wieviel geld man bekommt bei alleinverdiener zb

http://www.arbeiterkammer.com/online/pa ... &REFP=2312

schau dir die broschüre gut an steht wirklich alles schön begreiflich drinnen


das ist jetzt eine broschüre aus oberösterreich aber soviel ich wieß gilt das überral



und weil die frage auftauchte ob in karenz es auszahlt einen steuerausgleich zu machen


NEIN zahlt sich nicht aus du bekommt nur geld wenn du in kalenderjahr arbeiten gegangen bist


anders ist es sicher als alleinerzieher
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am So 12. Feb 2012, 10:42

danke beatchi........
die broschüre kenn ich eh schon, aber war für mich verwirrend. gut indem ich keine vollen 6 monate im 2011er jahr hatte, dann kann ich ihn nicht beantragen. verdient hat meiner immer mehr, ich hatte maximal bis zu 1200 euro monatlich als ich noch arbeiten ging und mein freund hat immer über 2000 euro monatlich.

ich beantrag das jetzt einfach was geht, seh ich dann eh....sondt tu ich da noch monate lang herum *gg*

danke jedenfalls an alle :)

lg laura
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Beatchi am So 12. Feb 2012, 11:02

dein partner kann aber alleinverdiener beantragen wenn du Brutto nich mehr als 6000 euro bekommen hast egal wieviel er verdient da kommts drauf an das du nicht mehr als 6000 bruto verdient hast
auch wenns dieses jahr das erste mal für dich ist glaub mir es wird jedes jahr ein scheiß sein ^^

ich hasse es wir bekommen aber immer mindestens 2000 euro ausbezahlt das es sich einfach lohnt
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am So 12. Feb 2012, 17:12

muss ich mal nachrechnen, aber wenn da der mutterschutz auch zählt hab ich sicherlich mehr als 6000 verdient. kann mein partner den nicht einfach beantragen und die rechnen das nach? die bekommen ja eh die lohnzettel von den firmen.

echt 2000 euro huuuuuiiii das ist nicht wenig. ja herschenken tu i a nix, von dem her muss man schon schauen wo man seinem geld nachrennen muss.

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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Beatchi am So 12. Feb 2012, 18:08

wir haben letzes jahr bentragt alleinverdiener weil ich nicht wusste das mutterschutz mitzählt haben nach 4 monaten rückzahlung machen müssen das waren bei uns 1500 euro was wir zurück zahlen mussten deswegen

ich würds nicht drauf ankommen lassen
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Beatchi am So 12. Feb 2012, 18:09

wir haben letzes jahr nicht ganz 3500 bekommen aber wie gesagt ich musste 1500 zurückzahlen weil ich alleinverdiener beantragt habe und nicht wusste das mutterschutz da mitzählt
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