also alleinerziehend ist dann wenn du alleine mit dein kind bist das heist du bist nicht verheiratet und lebst auch in keiner partnerschaft
du musst inerhalb des jahres 2011 für dein kind 7 monate oder kinderbeihilfe beziehen
wenn du in jahr 2011 5 monate hast und in jänner 2012 2 monat hast gilt es schon wieder nicht weil es nicht das gleiche kalenderjahr ist
wenn dein mann oder freund alleinverdiener beantragt schau vorher wieviel du verdient hast mutterschutz oder vorzeitiger mutterschutz wird leider dazugerechnet
kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe wird nicht dazu gerechnet
ALLEINVERDIENERABSETZBETRAG
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn Sie im Jahr 2011 für mindestens ein Kind
länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen und in einer Ehe/Lebensgemeinschaft/eingetragenen
Partnerschaft gelebt haben. Außerdem darf Ihre Partnerin/Ihr Partner nicht mehr als
6000 Euro verdient haben.
das heist wenn du insgesammt nicht mehr als 6000 euro bekommen hast kann dein partner beantragen
hier ist eine super broschüre zum download wo sogar drinnen steht wieviel geld man bekommt bei alleinverdiener zb
http://www.arbeiterkammer.com/online/pa ... &REFP=2312schau dir die broschüre gut an steht wirklich alles schön begreiflich drinnen
das ist jetzt eine broschüre aus oberösterreich aber soviel ich wieß gilt das überral
und weil die frage auftauchte ob in karenz es auszahlt einen steuerausgleich zu machen
NEIN zahlt sich nicht aus du bekommt nur geld wenn du in kalenderjahr arbeiten gegangen bist
anders ist es sicher als alleinerzieher
Als Kinder Haben wir gedacht ,das wir als Erwachsene nicht länger verletzliche sein würden.Aber zum Erwachsen werden gehört es,verletzlichkeit zu aktzeptieren. Zum Leben bedeutet verletzlich zu sein.