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Kiwi hat geschrieben:hallo, nein du giltst nicht als alleinerziehend, bist du ja auch nichtaber ich nehme an du gehst noch nicht arbeiten? dann kann dein freund den alleinverdiener (gleich viel wie alleinerzieher 494€+220€ noch irgendwas) beantragen! du darfst nicht mehr als 6000€ jährlich dazuverdient haben, kinderbetreuungsgeld zählt hier aber nicht mit!
@khiaa ich glaube nicht, dass man da was absetzen kann oder? also ich hab nix gemacht. nur mein freund, aber bei dir gilt e das gleiche mit dem alleinverdiener.
lg

Dark_Focus hat geschrieben:Kiwi hat geschrieben:hallo, nein du giltst nicht als alleinerziehend, bist du ja auch nichtaber ich nehme an du gehst noch nicht arbeiten? dann kann dein freund den alleinverdiener (gleich viel wie alleinerzieher 494€+220€ noch irgendwas) beantragen! du darfst nicht mehr als 6000€ jährlich dazuverdient haben, kinderbetreuungsgeld zählt hier aber nicht mit!
@khiaa ich glaube nicht, dass man da was absetzen kann oder? also ich hab nix gemacht. nur mein freund, aber bei dir gilt e das gleiche mit dem alleinverdiener.
lg
ich darf nicht mehr als 6000 euro im jahr verdient haben oder mein freund? wenn dann würde ich die 220 beantragen, und mein freund dafür nix. indem ich im mai in mutterschutz gegangen bin, hab ich die 6000 euro sicherlich nicht überschritten, da ich nie viel verdient hab. also könnte ich das somit beantragen, eigentlich.....wenn i des richtig versteh.
lg

marastar hat geschrieben:Interessant!
Ich dachte, dass man als alleinerziehend gilt, wenn man halt net verheiratet ist oder gemeinsames Sorgerecht hat...mh.....




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