1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

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1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am Mo 6. Feb 2012, 15:34

hallo,

ich mach heuer den ersten lohnstuerausgleich mit kind für 2011. was muss ich beachten? kann ich irgendwas jetzt zusätzlich beantragen? ich bin nicht verheiratet, lebe nur mit meinem freund zusammen.

danke schon mal für eure hilfe.

lg laura
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon -Ines- am Mo 6. Feb 2012, 21:29

Vond der AK gibts da eine Broschüre die heißt "Steuertipps für Eltern" Lass dir die einfach schicken, da steht alles drin!
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon khiaa am Mo 6. Feb 2012, 23:24

kriegt ma während da karenz auch was zrück???
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am Di 7. Feb 2012, 08:45

hab mir die broschüre grad downgeloadet, aber schlau werd ich trotzdem ned draus. gelte ich als alleinerzieher? ich bin ja nicht verheiratet oder lebe in einer eingetragenen partnerschaft..........so wie es dort steht. und man muss mind. 6 monate die familienbeihilfe für das kind beziehen, tja heißt das für das jahr 2011 oder generell?

ich bin echt zu blöd um das zu verstehen glaub ich ,aber es widerspricht sich einiges für mich und irgendwie ist das alles nicht eindeutig geschrieben und man könnte es falsch verstehen.

lg
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon marastar am Di 7. Feb 2012, 09:25

Ich denke schon, dass du als alleinerziehend gilst außer ihr habt geteiltes Sorgerecht.

Wir haben das.

Aber ich beziehe ja noch nicht solange Familienbeihilfe und Karenz...wie ich das machen soll frag ich mich auch...ich wart einfach mim Lohnsteuerausgleich, bis Luis 7 Monate ist :D

Weiters weiß ich selbst net weiter...werde wie gesagt den Ausgleich erst später machen...schreib deine Fragen einfach da rein *g* ev können wir alle zusammen sie lösen...

Wobei das sicher auch net die optimale Lösung ist... :rolling:
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Kiwi am Di 7. Feb 2012, 10:03

hallo, nein du giltst nicht als alleinerziehend, bist du ja auch nicht ;) aber ich nehme an du gehst noch nicht arbeiten? dann kann dein freund den alleinverdiener (gleich viel wie alleinerzieher 494€+220€ noch irgendwas) beantragen! du darfst nicht mehr als 6000€ jährlich dazuverdient haben, kinderbetreuungsgeld zählt hier aber nicht mit!

@khiaa ich glaube nicht, dass man da was absetzen kann oder? also ich hab nix gemacht. nur mein freund, aber bei dir gilt e das gleiche mit dem alleinverdiener.

lg
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon marastar am Di 7. Feb 2012, 10:21

Interessant! :D

Ich dachte, dass man als alleinerziehend gilt, wenn man halt net verheiratet ist oder gemeinsames Sorgerecht hat...mh.....
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am Di 7. Feb 2012, 12:25

Kiwi hat geschrieben:hallo, nein du giltst nicht als alleinerziehend, bist du ja auch nicht ;) aber ich nehme an du gehst noch nicht arbeiten? dann kann dein freund den alleinverdiener (gleich viel wie alleinerzieher 494€+220€ noch irgendwas) beantragen! du darfst nicht mehr als 6000€ jährlich dazuverdient haben, kinderbetreuungsgeld zählt hier aber nicht mit!

@khiaa ich glaube nicht, dass man da was absetzen kann oder? also ich hab nix gemacht. nur mein freund, aber bei dir gilt e das gleiche mit dem alleinverdiener.

lg


ich darf nicht mehr als 6000 euro im jahr verdient haben oder mein freund? wenn dann würde ich die 220 beantragen, und mein freund dafür nix. indem ich im mai in mutterschutz gegangen bin, hab ich die 6000 euro sicherlich nicht überschritten, da ich nie viel verdient hab. also könnte ich das somit beantragen, eigentlich.....wenn i des richtig versteh.

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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Kiwi am Di 7. Feb 2012, 15:41

Dark_Focus hat geschrieben:
Kiwi hat geschrieben:hallo, nein du giltst nicht als alleinerziehend, bist du ja auch nicht ;) aber ich nehme an du gehst noch nicht arbeiten? dann kann dein freund den alleinverdiener (gleich viel wie alleinerzieher 494€+220€ noch irgendwas) beantragen! du darfst nicht mehr als 6000€ jährlich dazuverdient haben, kinderbetreuungsgeld zählt hier aber nicht mit!

@khiaa ich glaube nicht, dass man da was absetzen kann oder? also ich hab nix gemacht. nur mein freund, aber bei dir gilt e das gleiche mit dem alleinverdiener.

lg


ich darf nicht mehr als 6000 euro im jahr verdient haben oder mein freund? wenn dann würde ich die 220 beantragen, und mein freund dafür nix. indem ich im mai in mutterschutz gegangen bin, hab ich die 6000 euro sicherlich nicht überschritten, da ich nie viel verdient hab. also könnte ich das somit beantragen, eigentlich.....wenn i des richtig versteh.

lg


ja so ist es. aber gscheiter ists wenn dein freund das macht, ich glaube auch es kann nur er mit dem alleinverdiener gleichzeitig machen, weils ein zusatzformular ist, aber vl täusch ich mich da, er kannst ja mitbeantragen und gibts dir dann oder so. wir tuns sowieso aufs sparkonto und das ghört uns beiden,daher hab ich ned so genau gschaut.
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Kiwi am Di 7. Feb 2012, 15:43

marastar hat geschrieben:Interessant! :D

Ich dachte, dass man als alleinerziehend gilt, wenn man halt net verheiratet ist oder gemeinsames Sorgerecht hat...mh.....


hm nein denke nicht^^ aber will da auch keinen blödsinn reden. aber mir kommt vor, dass das nicht stimmt. wird aber e endlich mal zeit das er das sorgerecht beantragt :roll:
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon marastar am Di 7. Feb 2012, 15:47

Wir haben das vor einer Woche gemacht und heut haben wir den Wisch per Post bekommen. :)
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am Di 7. Feb 2012, 16:30

hmmmm. also er hat die vaterschaft anerkannt, aber soweit ich weiß hat er dann nicht automatisch das sorgerecht, muss man ja beim gericht beantragen, aber alleinerziehend bin i deshalb laut gesetz denk i ned, so wie kiwi schreibt. inoffiziell bin ichs aber doch :lol: weil eigentlich nur ICH mich um den kleinen kümmere, meiner macht garnichts, ausser 10 min. kuscheln und spielen.

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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon marastar am Di 7. Feb 2012, 17:04

Ja Vaterschaft anerkennen ist nicht das Gleiche wie gemeinsames Sorgerecht, das muss man beim Gericht beantragen, wo man auch Meldezettel und Geburtsurkunden braucht.

Na ge...so ein Lauser...der Papa ...
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Kiwi am Di 7. Feb 2012, 17:07

na des is ja ned so toll..
naja wenn ihr aber nicht zusammen gemeldet seit, giltst natürlich schon als alleinerziehend ;)
alles total kompliziert, ich hab auch lange gebraucht bis ich das gecheckt hab als ich das das erste mal gemacht hab :mrgreen:
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Re: 1. Lohnsteuerausgleich mit Kind - was beachten?

Beitragvon Dark_Focus am Di 7. Feb 2012, 17:59

der wohnsitz ist schon der gleiche :lol: somit bin ich nicht alleinerziehend.....grrrr ein kas is des. ich schreib jetzt mal der AK ein mail mit meinen fragen und die können mir sicher sagen was ich machen kann.

eigentlich gehts eh nur um zwei sachen auf dem beiblatt, alleinverdiener und kinderfreibetrag.

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