Kinder benötigen viel Liebe und Zuneigung – das ist bekannt. Aber alle Eltern und werdenden Eltern wissen eines: Kinder brauchen auch viel Geld oder anders gesagt: Eltern sein bringt auch viele Kosten mit sich.

In Österreich gibt es für Eltern einige Beihilfen, Vergünstigungen und Zuschüsse. Eine davon ist die Familienbeihilfe, welche umgangssprachlich auch als »Kinderbeihilfe« bekannt ist. Aber wer bekommt Kinderbeihilfe, wie hoch ist sie, wie kann ich sie beantragen und was ist zu beachten? All diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel auf den Grund.

Die Kinderbeihilfe, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag

Familienbeihilfe wird der Betrag genannt, den der Staat Österreich durch das Wohnsitzfinanzamt den Eltern zukommen lässt. Mit der Familienbeihilfe wird der sogenannte Kinderabsetzbetrag überwiesen. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 EUR pro Monat und Kind. Dieser wird allerdings nicht extra, sondern mit der Familienbeihilfe angewiesen.

Wer hat Anspruch auf Kinderbeihilfe

Alle österreichischen Eltern, unabhängig ihres Einkommens, haben Anspruch auf die Familienbeihilfe! Dabei muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein.

Ausländische Eltern müssen sich regelmäßig in Österreich aufhalten. (es gilt §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes) das Kind muss jedenfalls im gemeinsamen Haushalt leben.

Grundsätzlich gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes, dass vorrangig die Mutter Anspruch auf die Familienbeihilfe hat. Danach gibt es die Möglichkeit, dass der Volljährige sich die Beihilfe direkt auszahlen lassen kann.

Wichtig: Während das Zivil- oder Präsenzdienstes gibt es keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Sehr wohl aber bei Freiwilligentätigkeiten wie ein Freiwilliges Sozial- oder Umweltschutzjahr, Gedenk- oder Friedensdienst.

Wie kann ich die Familienbeihilfe beantragen

Der Antrag für die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt eingebracht. Dies muss schriftlich erfolgen. Für die Antragsstellung brauchen sie folgende Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Kindes und den Meldezettel der Antragsstellerin. Vorrangig ist die Antragsstellerin die Mutter des Kindes, diese kann aber schriftlich zugunsten des Vaters auf den Erhalt der Familienbeihilfe verzichten!

Zahlen, Daten und Fakten

Wie viel Kinderbeihilfe bekomme ich 2023?

Ab 1. Jänner 2018 erhöht sich die Kinderbeihilfe um 1,9 Prozent. Die Tarife können Sie auch übersichtlich in unserer aktuellen Tabelle einsehen, für 2024 werden die Werte um 9,7% erhöht.

Aktuelle Höhe der Kinderbeihilfe

Hier die aktuelle Tabelle (Stand Jänner 2023)

 bis 3 Jahreüber 3 Jahreüber 10 Jahreüber 19 Jahre
1 Kind (2023)120,60 €129,- €149,70 €174,70 €
1 Kind (2024)132,30 €141,50 €164,20 €191,60 €

Diese monatliche Familienbeihilfe erhöht sich um folgenden Betrag bei einer gewissen Anzahl an Geschwisterkindern:

Geschwisterstaffelung 2023

  • 2 Kinder – 7,50 Euro für jedes Kind
  • 3 Kinder – 18,40 Euro für jedes Kind
  • 4 Kinder – 28,- Euro für jedes Kind
  • 5 Kinder – 33,90 Euro für jedes Kind
  • 6 Kinder – 37,80 Euro für jedes Kind
  • 7 und mehr Kinder – 55,- Euro für jedes Kind

Geschwisterstaffelung 2024

  • 2 Kinder – 8,20 Euro für jedes Kind
  • 3 Kinder – 20,20 Euro für jedes Kind
  • 4 Kinder – 30,70 Euro für jedes Kind
  • 5 Kinder – 37,20 Euro für jedes Kind
  • 6 Kinder – 41,50 Euro für jedes Kind
  • 7 und mehr Kinder – 60,30 Euro für jedes Kind

Für erheblich behinderte Kinder beträgt der Zuschlag aktuell 164,90 €.

Was ist der Kinderabsetzbetrag?

Den Kinderabsetzbetrag bekommen allen steuerpflichtigen Personen, die Familienbeihilfe beziehen. Der Betrag wird mit der Familienbeihilfe überwiesen. Ab 2023 beträgt der Kinderabsetzbetrag 61,80 €, ab 2024 67, 80 €.

Auszahlung der Familienbeihilfe

Bis August 2014 wurde die Familienbeihilfe alle zwei Monate ausbezahlt. Mit September 2014 hat sich das geändert. Nun wird die Familienbeihilfe ab sofort monatlich ausbezahlt!

Bis wann erhalte ich die Familienbeihilfe

Der Bezug der Familienbeihilfe ist individuell. Grundsätzlich besteht aber die Berechtigung bis zum vollendetem 24. Lebensjahr des Kindes.

In Ausnahmefällen kann der Bezug jedoch bis zum 25. Lebensjahr bestehen – wenn etwa der Zivildienst geleistet wurde oder eine schwere Behinderung des Kindes vorliegt. In den meisten Fällen jedoch endet der Bezug früher.

Familienbeihilfe und Studium

Generell besteht während des Studiums auch bis zum vollendetem 24. Lebensjahr (in Ausnahmen bis zum 25.). Zu beachten gilt, dass im ersten Studienjahr ein Nachweis über 16 ECTS Punkte oder 8 Wochenstunden zu erbringen ist. Danach gilt der Anspruch nur für fortgesetzt gemeldete Semester plus ein Toleranzsemester.

Familienbeihilfe und Lehrstelle

Der Bezug der Beihilfe endet, sobald das Kind über eigene Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr verfügt. Hierbei wird das Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage verwendet und es werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) nicht eingerechnet.

Familienbeihilfe und Zivil- oder Präsenzdienst

Während dieser Zeiten gibt es keinen Anspruch auf Familienbeihilfe!

Sonderfall: Behinderung des Kindes

Eine erhöhte Beihilfe (umgangssprachlich »doppelte Kinderbeihilfe« genannt) können sie beantragen, wenn eine Behinderung von über 50 % vorliegt bzw. das Kind nicht imstande ist, seinen Unterhalt selbstständig zu verdienen.

Die Beihilfe kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Höhe beträgt 164,90 Euro zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe!

Quellen und weiterführende Informationen:

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40 Kommentare

  1. Liebes FA,
    Ich bin Sozialberaterin und gehe doch richtig in der Annahme, dass Ein Vater aus Polen oder Deutschland,der hier in Österr.arbeitet für dein Kind in der Heimat die Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt?
    Ich ersuche um rasche Antwort, da ich dies für meine Beratung benötige.
    Vielen Dank im Voaraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Dipl.Päd. Renate Pevny
    CaseManagement

    1. ich habe eine frage? seit 10 Jahre Wonne ich in Österreich und ich habe Tochter in polen troztem kann ich aus suchen Kinderbeihilfe ich Österreich.

  2. Alle österreichischen Eltern, unabhängig ihres Einkommens haben Anspruch auf die Familienbeihilfe! Dabei muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein.

    In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe
    In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe
    Ausländische Eltern müssen sich regelmäßig in Österreich aufhalten. (es gilt §§8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes) Das Kind muss jedenfalls im gemeinsamen Haushalt leben.

  3. Liebes FA,

    mein Mann und ich sind beide berufstätig in Deutschland, leben aber in Österreich. Ich beziehe Kindergeld für mieinen 8 -ährigen Sohn von Deutschland. Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung seitens Österreich?
    Eine Bekanntin hat mich darauf aufmerksam gemacht.

    Vielen Dank für eine rasche Antwort.

    1. Hallo,
      Ich bin gerade 8.Woche schwanger und arbeite in Österreich immer nur im Wintersaison. Die Saison ist am Ende März zu Ende und was dann? Hätte ich einen Anspruch an Kindergeld hier in Österreich,oder muss ich hier Hauptwohnsitz haben und das Kind hier gebären?
      Danke

  4. Hallo,ich bin derzeit von meinem Mann getrennt und habe zugunsten meines Sohnes auf die Kinderbeihilfe verzichtet.Mein Sohn hielt es aber bei seinem Vater nicht mehr aus und zog am 5.Mai wieder zu mir.Mein Noch Ehemann rückt aber die KBH nicht mehr raus.Was kann ich jetzt tun,um schnell an dieses Geld zu kommen.Es ist eigentlich ein zusätzliches Taschengeld für meinen Sohn.
    Danke für Eure Hilfe

    1. Also mit schnell wird das höchstwahrscheinlich nichts. Weil dein Sohn in der Zeit, in der sein Vater das Kindergeld bezog, auch bei ihm wohnte, ist alles mit rechten Dingen zugegangen und es wurde kein Gesetzesbruch begangen. Falls der Kindesvater dem Kind das Geld aber nicht zugute kommen hat lassen, kannst du eine zivilrechtliche Klage einreichen. Das Verfahren dauert dann, abhängig von Richter und besonderen Gegebenheiten in deinem Fall, wenige Wochen bis mehrere Jahre.

  5. Hallo,
    ich arbeite sowohl in der Slowakei, als auch Osterreich, mein Mann nur in der Slowakei. Wir haben 2 Kinder. Bis jetzt haben wir immer Anspruch auf Differenzzahlung der Familienbeihilfe gehabt, obwohl das Kindergeld in der Slowakei mein Mann bezieht. Ich habe gehört, dass es eine neue Regelung geben wird, und dass ich in der Zukunft Anspruch auf Differenzzahlung der Beilhilfe haben werde, falls ich es auch in der Slowakei beziehe.

    Ist das wahr?

    Danke sehr.

  6. Hallo

    Ich habe eine frage ab september bekommt jeder Kind im Schulalter eine zusätliche beihilfe , ist das auch möglich wenn ein Kind in die Spielgruppe geht und dies von der Jugendwohlfahrt bevorzugt wird, sie hat sich sehr entwickelt und das im guten.

    bitte um rückmeldung

  7. Hallo,
    Ich wohne seit vier Jahren in der Türkei.
    Ich fange dieses jahr an zu studieren in der Türkei.
    Meine Frage ist ob ich kinderbei Hilfe haben kann.
    Danke

    1. Nein, du hast keinen Anspruch auf österreichische Kinderbeihilfe, sofern sich dein Lebensmittelpunkt, oder aber der deiner Eltern sofern du noch nicht dein 18. Lebensjahr vollendet hast, in Österreich befindet.

  8. Hallo!
    Ich bekomme morgen meine Schulbesuchsbestätigung und gehe anschließend zum Finanzamt.
    Ich habe die letzten vier Monate keine Kinderbeihilfe bekommen.
    Wenn ich den Antrag morgen hinbringe, wann bekomme ich dann das Geld?

    LG

    Nina

  9. Hallo,

    Mein Arbeitgeber zieht von Deutschland nach Österreich, daher bräuchte ich einen österreichischen Vertrag. Wir sind Deutsche und leben auch in Deutschland. Wir haben noch kein Kind aber i.wann will man ja doch eins.
    Kann mir jemand sagen welche Ansprüche ich in Deutschland hätte und welche in Österreich ?
    Generell kann man wahrscheinlich sagen, ist man der Idiot wenn man nicht die Staatsbürgerschaft hat in der man Kindergeld erhält oder?
    Danke

    1. Das ist falsch! Wie oben beschrieben wird, hat man Anspruch darauf, sobald das Kind in Österreich geboren wurde oder sich der Lebensmittelpunkt der Eltern in Österreich befindet. Der Anspruch ist also unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Dennoch bin ich der Meinung, dass sie sich am deutschen System bedienen sollten, denn da zahlen Sie ja auch weiterhin Steuern, nehme ich an. Also: Nicht ein System ausbeuten, zu dem man nichts beiträgt!

    2. Hallo,

      mach dir keine Sorgen, Du bekommst das gleiche Kindergeld wie alle anderen auch.
      Ich bin Italiner und habe 2 Kinder und erhalte das gleiche wie alle anderen hier auch.
      Wichtig Anmelden Hauptwohnsitz und die EWR anmeldung bei dem Auslaender Amt (15 Euro einmalig pro person). Dann noch deine Sozialversicherungnummer ( ecard) und halt deine Arbeitstelle ! Passt1 Geld kommt dann jeden Monat .

  10. Hallo,
    bekommt man Kinderbeihilfe, wenn man beim ersten Mal nicht ins Studium rein kommt, inzwischen ein Jahr freiwillig zum Bundesheer geht(müsste sowieso 6 Monate lang gehen, deshalb zur Überbrückung ein ganzes Jahr) und beim zweiten Mal dann rein kommt?
    Danke!

  11. Hallo!mein kind ist 8jahre ist im kosovo geboren hat papa östereich und ist auch familien name von den papa,und habe da in österech gehaeiratet auch mit östereich und haben wir gemacht für tochter familien visum und seit 2woche ist da in wien und seit 10tage hat schule angefangen und was ich volte fragen hat sie anschpruch für di 8jahre auch kinderbeihilfe bekommen oder nur seit sie da in wien ist!vielen dank

  12. Wenn meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Ausland studieren will bekomme ich bzw. sie die familienbeihilfe weiter und muss ich sie neu beantragen? Wenn ein Neuanteag erforderlich ist wie muss der Erfolgen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    1. hallo ich war seit meinem 7 Lebensjahr in einem heim da hatte meine mutter noch das Sorgerecht dann 2003 hat das Jugendamt das Sorgerecht genommen bis 2011 da war ich dann mit der lehre fertig !!!!!
      ?????MEINE FRAGE JETZT?????
      wer hat von 2003-2011 mein Kindergeld bekommen ? ich hab das geld nie bekommen !!!!!

      mfg kevin

  13. Hallo

    Ich bin 19, im 2 Lehrjahr und ziehe demnächst von zu hause aus.
    Meine mutter wird mir die kinderbeihilfe nicht freiwillig geben.
    An wen muss ich mich wenden?

    Mfg

    1. Abhängig von deinem Einkommen hast du wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Zitat: „Der Bezug der Beihilfe endet, sobald das Kind über eigene Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr verfügt.“ Solltest du weniger vom Arbeitgeber bekommen, so hast du Anspruch auf die Beihilfezahlugen. Sollte dir deine Mutter die Auszahlungen trotzdem verweigern, kannst du dich abhängig von deinem Wohnort an das zuständige Jugendamt, die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder die FH wenden.

    1. ich war bei der untersuchung wegen famielenbeihilfe am 14 september da hat man mir gesagt es dauert 8 wochen bis ich bescheid bekomme . bis jetzt habe ich noch nichts bekommen.

  14. Da Sie wie eine Tochter für uns ist, möchte ich hier schreiben.
    Sie ist Ungarin und lebt und arbeitet seid 5 Jahren in Österreich. Dann wurde sie schwanger und bekam kein Geld mehr, da das Arbeitsamt in Österreich/ Burgenland meinte sie würde jeden Tag nach Ungarn fahren und das pro Strecke über 800 km, welch ein Wahnsinn das anzunehmen, denn bei einem Arbeitstag von 8 bis 9 Stunden ist das wohl für jeden klar.
    Anträge hat sie alle eingereicht und angegeben, aber bis heute kein Geld erhalten.
    Wir leben in Deutschland und helfen sorgt es geht, damit sie und das Baby überleben können.
    Wenn ich dann lese was Österreich schreibt, jeder bekommt…., dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ohne unsere kleinen Hilfen könnte die junge Frau nicht leben und müsste mit dem Baby verhungern, denn Windeln kosten, Babynahrung usw.
    Sie hat überall um Hilfe gebeten und nun muss sie wieder warten bis Ungarn bestätigt das sie dort keine Leistungen erhält. Wie lange noch frage ich dann, wo doch Kinder unsere Zukunft sind und wann bekommt die junge Mutti endlich Hilfe und Unterdtützung um zu leben???

  15. Mein Sohn ist 18 Jahre alt. Hat bis Mitte Mai eine überbetriebliche Lehre bei Ibis Acam absolviert und hat den letzten Teil seiner Lehrabschlussprüfung am 4. Juli. Wahrscheinlich beginnt er mit Anfang Juli einen Job. Wie lange erhalte ich Familienbeihilfe und wann muss ich diese definitiv abmelden.

    Danke

  16. Hallo, wird die Familienbeihilfe in Österreich für das jeweilige Monat, z. B. für Dezember, mit Anfang oder Ende Dezember ausbezahlt (im Vor- bzw. Nachhinein)?
    Danke für die Antwort

    1. Nein! Der Wert des Autos darf 34.999,99 € nicht übersteigen.^^ Hallo? Sie können einen Bugatti im Wert von 16.000.000 € angemeldet haben und bekommen trotzdem die Kinderbeihilfe!

  17. Hallo, meine Tochter ist 2015 in Tschechien zur Welt gekommen und lebt seit 2017 mit mir gemeinsam in Österreich (Hauptwohnsitz), geht hier auch zum Kindergarten, ist bei mir mitversichert, hat hier ihren Kinderarzt etc.. Muss ich mit irgendwelchen komplikationen rechnen wenn ich jetzt die Kindetbeihilfe beantrage, kann man auch einen gewissen Zeitraum rückwirkend beantragen? Brauche ich bestimme Dokumente beim beantragen, da meine Tochter die tschechische Staatsbürgerschaft hat? Ich bin in der tschechischen Geburtsurkunde natürlich als Vater eingetragen. Ich Danke im vorraus für die Antworten.

  18. Hallo,
    Ich bin gerade 8.Woche schwanger und arbeite in Österreich immer nur im Wintersaison. Die Saison ist am Ende März zu Ende und was dann? Hätte ich einen Anspruch an Kindergeld hier in Österreich,oder muss ich hier Hauptwohnsitz haben und das Kind hier gebären?
    Danke

  19. Ich habe eine Frage:
    Meine Frau ist selbständig – will jezt aber neben der selbständigkeit, noch 20-30h abreiten gehen. Die Jobzusage hat sie bereits.
    Parallel arbeiten wir am Kinderwunsch. Konkret die Frage:
    Wie funktioniert die Berechnung des KBG, Karenz usw. da sie ja selbständig und unselbständig ist.

    Konkret ist die Selbständigkeit von ihr so eine Sache – sie möchte Geld dazuverdienen. Ihr zukünftiger Vorgesetzter weiss von Ihren Plänen, hat aber kein Problem damit, dass sie vl sogar in 3-4 Monaten schwanger werden können.
    Vielen Dank!