Das Kindergeldkonto bzw. Kinderbetreuungsgeld-Konto Neu startet mit 1.3.2017.

Die alte Regelung mit drei starren Pauschalvarianten und einer einkommensabhängigen Variante wird somit langsam aber sicher zum Auslaufmodell – an deren Stelle treten nun vor allem flexibel wählbare Kinderbetreuungszeiten. Der zeitliche (1 – 3 Jahre ab Geburt) und finanzielle Rahmen bleiben nahezu ident, als großer Wurf wird diese Regelung neu dennoch bezeichnet.
Grund dafür ist das flexibel wählbare Kindergeldkonto, welches eine taggenaue Betreuungszeit ermöglich. Laut Bundesministerin Sophie Karmasin erfüllt die Bundesregierung so den größten Wunsch der Bevölkerung, jenem nach mehr Flexibilität. Auch in Puncto Gleichstellung von Mann und Frau seien zahlreiche, neue Anreize geschaffen worden: Etwa der Partnerschaftsbonus bei nahezu identen Betreuungszeiten von Vater und Mutter, oder der Familienzeitbonus (Papamonat).

Inwiefern sich dieses Modell, welches auch am einkommensabhängigen Modell weiterhin festhält, bewähren und auch rechnen kann, muss sich erst herausstellen. Kritiker und Befürworter sehen sowohl positive Aspekte und Ansätze, aber auch weiterhin stiefmütterlich behandelte Themen (Stichwort Besserstellung von alleinerziehenden Müttern und Alleinerziehern allgemein) und Schwachpunkte.

Alles neu ab 1. März 2017?

Das neue Kindergeldkonto soll ab dem 1. März 2017 in Kraft treten. Für alle Eltern von Neugeborenen mit Stichtag 1. 3. 2017 bedeutet dies eine gewisse Veränderung, wenn es um die Auswahl des Kinderbetreuungsgeldmodelles geht. Im Kern werden die bisher gültigen vier Pauschalmodelle durch ein flexibles Kindergeldkonto ersetzt. Die einkommensabhängige Variante, welche zurzeit in etwa von 30 % aller Bezugsberechtigten in Anspruch genommen wird, bleibt den ÖsterreicherInnen erhalten.

Vätern wird die sogenannte Familienzeit (gilt auch für die einkommensabhängige Variante) eingeräumt – innerhalb der ersten 61 Tage nach der Geburt können Väter 31 Tage in Form eines Papamonats am Stück zu Hause in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden Paare mit einem möglichen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1000 € dazu animiert, die Kinderbetreuung zu nahezu gleichen Teilen zu übernehmen. Diese Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Was ändert sich im Detail?

Die bisherigen Pauschalmodelle sahen folgende Bezugszeiten und Tagessätze für das Kindergeld vor:

ModellTagsatz
12 + 2 Monate33 € pro Tag
15 + 3 Monate26,60 € pro Tag
20 + 4 Monate20,80 € pro Tag
30 + 6 Monate14,53 € pro Tag

Das Modell Kindergeldkonto

Das neue Kindergeldkonto trennt sich von diesem starren, zeitlichen Korsett, ist aber natürlich auch zeitlich begrenzt. Innerhalb der Fristen können aber kindergeldberechtigte Eltern die Dauer frei wählen, mit entsprechenden Tagessätzen. Innerhalb vergleichbarer Gruppen werden somit einheitliche Beträge ausgeschüttet, die höchstmögliche Gesamtsumme beträgt inklusive des möglichen 1000 € Partnerschaftsbonus ziemlich genau 16.500 €. Somit soll dem Wunsch nach mehr Flexibilität, Fairness und Transparenz nachgekommen werden.

Die zeitlichen Fristen des neuen, flexiblen Kindergeldkontos:

  • 365 bis 851 Tage für eine Person (entspricht in etwa 12 bis 28 Monate)
  • 456 bis 1.063 Tage für zwei Personen (entspricht in etwa 15,5 bis 35 Monate)

Gegenüber den alten Pauschalvarianten verkürzt sich somit die maximale Laufzeitvariante geringfügig, im Gegenzug können Mütter und Väter aber innerhalb dieser Fristen die Kindergeldlaufzeit frei wählen. Der höchstmögliche Tagessatz ist leicht erhöht. Generell ergibt sich ein Tagessatzrahmen anhand der kürzest und längst möglichen Variante von 14,53 € – 33,88 € (435,90 € – 1016 € pro Monat).

Eine weitere, entscheidende Änderung ist jene, dass ca. 20 % des Kinderbetreuungsgeldes ausschließlich der zweiten Betreuungsperson vorbehalten sind. Anteilig an die gesamt ausgeschütteten 15.499,28 € sind also nun 3.083,08 € nur dann erhältlich, wenn sich beide Elternteile an der Kinderbetreuung entsprechend beteiligen.

Die individuelle Zuverdienstgrenze liegt hier bei 60 % der Letzteinkünfte (Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt). Sofern diese nicht ermittelbar ist oder unter dem Wert von 16.200 € liegt, wird die Zuverdienstgrenze automatisch bei 16.200 € pro Kalenderjahr fixiert.

Infografik: Kindergeldkonto NEU | Beispiele für Bezugsvarianten

Details zur weiter gültigen einkommensabhängigen Variante

Wie bereits geschildert, bleibt zusätzlich zum flexibel wählbaren Kindergeldkonto das einkommensabhängige Modell bestehen. In seinen Grundzügen gleicht es dem unmittelbaren Vorgänger, die Laufzeit beträgt 12 + 2 Monate. Als Voraussetzung hierfür ist eine Erwerbstätigkeit in den letzten 182 Tagen vor dem Eintritt in den Mutterschutz erforderlich, die Einkünfte müssen dabei über der Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 € liegen.

Vorsicht gilt bezüglich Krankenstand und Karenzzeiten – natürlich muss auch bei Geburt das Dienstverhältnis noch aufrecht erhalten sein!

Die Höhe des einkommensabhängigen Kindergeldes beträgt 80 % des zugestandenen Wochengeldes bzw. 80 % des ermittelten Einkommens aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Hierbei kommt immer der höhere Betrag zum Tragen und wird dementsprechend auch ausgezahlt. Die Obergrenze ist bei 66 € pro Tag festgesetzt worden, als Untergrenze (sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten) dient der Höchstsatz der Pauschalvariante von 33,88 € pro Tag.

Im Gegenzug gilt für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine geringere Zuverdienstgrenze 6.800 € pro Kalenderjahr!

Weitere Details zum Kindergeldkonto

Mütter und Väter legen sich zunächst, gleich wie bei den Pauschalvarianten, auf eine Kindergeldbezugsdauer fest. Da das Leben nicht immer nach Plan verläuft und sich innerhalb dieser Zeit auch Veränderungen ergeben können, wird den Betroffenen das Recht eingeräumt, die Laufzeit einmalig zu ändern.

Achtung: Dieser Antrag auf Änderung muss bis zum 91. Tag vor Ablauf der aktuell vereinbarten Laufzeit eingebracht werden.

Die Familienzeit / Der Familienzeitbonus

Der neue Entwurf kommt auch dem vielerorts geäußerten Wunsch eines Papamonats nach. Dieser wird als Familienzeit angeführt und sieht folgende Regelung vor:

  • Väter können innerhalb der ersten 61 Tage nach der Geburt 31 Tage (am Stück, ununterbrochen) in Form eines Papamonats zu Hause in Anspruch nehmen. Hierfür erhalten diese eine einmalige Zahlung in Form eines Familienzeitbonus von aktuell 700 €.

Um den Familienzeitbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen zudem die folgenden Kriterien erfüllt bzw. nachgewiesen werden:

  • Bezug von Familienbeihilfe
  • Gemeinsamer Wohnsitz und Hauptwohnsitz mit dem Kind und zweiten Elternteil
  • Lebensmittelpunkt der gesamten Familie liegt in Österreich
  • Vor Antritt zur Familienzeit 182 Tage durchgehend erwerbstätig (über der Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 € monatlich)
  • Während der gesamten Familienzeit ist der Vater ohne Bezüge

Dieser Entwurf ruft sehr viel Kritik hervor, da Väter keinen Rechtsanspruch auf diese Familienzeit haben. Die 31 Tage müssen mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, zudem wurde bisher kein Kündigungsschutz vereinbart. Auch die starre Zeit von 31 Tagen am Stück wird bemängelt. Im Gegensatz dazu ist es Personen im öffentlichen Dienst möglich, 28 Tage im Sinne eines Papamonats frei wählbar (allerdings unbezahlt) in Anspruch zu nehmen.

Die Kritik erscheint logisch, da der fehlende Rechtsanspruch, sowie der fehlende, arbeitsrechtliche Schutz wohl viele Betroffene von dieser Vorgehensweise abhalten wird. Speziell das Familienministerium pocht hier auf eine gesetzliche Schutzbestimmung. Dieser Bereich wird aktuell diskutiert, hier sind durchaus noch Nachverhandlungen und Änderungen möglich. Im Gespräch sind auch 800 € an Familienzeitbonus anstelle der geplanten 700 €.

Der Partnerschaftsbonus im Detail

Im Mittelpunkt dieses Entwurfes steht neben dem Kindergeldkonto auch die Einführung des sogenannten Partnerschaftsbonus. Dieser dient in erster Linie als Anreiz dafür, dass sich beide Erziehungsberechtigten zu nahezu gleichen Teilen an der Kinderbetreuung beteiligen. Sollte das Verhältnis der Betreuungszeit bei zumindest 60:40 Prozent liegen, erhalten beide Erziehungsberechtigten jeweils eine Bonuszahlung von je 500 €. Gesamt beträgt der Partnerschaftsbonus somit 1000 €.

Achtung: Der Antrag für den Partnerschaftsbonus muss innerhalb von 182 Tagen nach Ablauf des letzten Bezugsteiles eingebracht werden. Ansprechpartner ist hierfür jener Krankenversicherungsträger, von welchem zuletzt Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde.

Klar ist somit, dass der neue Kinderbetreuungsentwurf dahingehend abzielt, auch Vätern die Kinderbetreuung schmackhaft zu machen. Umgekehrt sollen Mütter dazu ermutigt werden, wieder früher ins Berufsleben zurückzukehren.

Wechsel der Betreuungsperson

Um den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen zu können, ist zumindest ein Wechsel der Betreuungsperson notwendig. Dieser Wechsel findet aber natürlich auch dann statt, wenn zumindest die verlängerten Varianten für zwei Erziehungsberechtige in Anspruch genommen werden. Pro Kind kann die Betreuungsperson nur Zweimal gewechselt werden, wobei jedem Elternteil 91 Tage unübertragbar vorbehalten sind. Das Kinderbetreuungsgeld kann dabei immer nur in Blöcken von mindestens 61 Tagen beansprucht werden.

In Ausnahmesituationen, wenn ein Elternteil der Betreuungsfunktion nicht nachkommen kann (unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis über einen längeren Zeitraum hinweg), kann ein weiterer Wechsel (nach bereits erfolgten zwei Wechseln) erfolgen.

Speziell für den erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson, der für Eltern wie Kinder markant und einschneidend ist, wird eine weitere Neuerung eingeführt:
Beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können beide Erziehungsberechtigten parallel das Kinderbetreuungsgeld einen Monat lang beziehen. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes verringert sich automatisch um diesen Zeitraum.

Somit soll diese Übergangsphase für Familien erleichtert werden, nicht nur finanziell.

Fazit – positive und negative Aspekte

Betrachtet man den Anspruch, welchen die Familienministerin Sophie Karmasin an die neue Regelung formuliert, bleiben einige, wesentliche Aspekte noch undurchsichtig. Das Kindergeldkonto dürfte sich durchaus als gewünschte, flexiblere Variante erweisen können, ob dieses auch die gewünschte Modernisierung und Vereinfachung enthält, bleibt abzuwarten. Im Raum stehen auch Mehrkosten von 25 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

In Puncto Transparenz und Fairness bleiben wohl die großen Würfe ebenfalls auf der Strecke. Zurzeit ist kein Mehr an Transparenz erkennbar, zumindest nicht gegenüber dem noch geltenden Pauschalmodell. Das Plus an Fairness muss sich erst erweisen, dieses wird stark vom Zuspruch der Väter zu längeren Betreuungszeiten abhängig sein. Zumindest wurde hierfür ein Anreiz in Form des Partnerschaftsbonus gesetzt.

Schwammig erscheint hingegen die Regelung bezüglich der Familienzeit (Papamonat), auch fehlt eine markante Verbesserung für Alleinerziehende. Hingegen sind die verlängerten Bezugszeiten bei Härtefällen ein Schritt in die richtige Richtung.

Positive Aspekte:

  • Flexiblere Inanspruchnahme der Kinderbetreuungszeit dank Kindergeldkonto
  • Freie Wahl der Laufzeit sowie einmaliger Wechsel der Laufzeit
  • Doppelbezug bei erstmaligem Betreuungswechsel
  • Aussicht auf Familienzeit
  • Anreiz für Väter, die Kinderbetreuung länger zu übernehmen – dank Partnerschaftsbonus
  • Verlängerung der Anspruchsdauer auf drei Monate bei Härtefällen sowie Anhebung der Einkommensgrenze für den entsprechenden Anspruch

Negative Aspekte:

  • Kein Rechtsanspruch sowie kein Kündigungsschutz im Falle der Familienzeit
  • Keine signifikanten Verbesserungen für Alleinerziehende Personen
  • Mögliche Mehrkosten durch mehr an Verwaltungsaufwand

Geplantes Inkrafttreten des neuen Kindergeldkontos: 1. März 2017

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16 Kommentare

  1. Eltern haben keine Wahlfreiheit. Je kürzer bei den Kindern umso mehr Geld. Hauptsache die kinder kommen möglichst früh von der Mutter weg! Bei Tieren klagt mann dass es nicht gut sei, Bei den Kindern wird es sogar gefördert.
    Schade!

    1. Ein bisschen über den Tellerrand hinausdenken würde nicht schaden!

      Mensch/Tier, Apfel/Birne, Zitrone/Banane, wo ist da schon der Unterschied?

      Ich würde es auch nett finden wenn meine Frau oder ich jahrelang zu Hause bleiben könnten und dafür umso mehr Geld bekommen würden, die Frage is halt wer zahlts? ein Erwerbstätiger bringt nun mal mehr an Steuern als jemand der zu Hause is und sich um den Nachwuchs kümmert.

      1. Ich finde, solange man Milliarden für Nichtbezugsberechtigte Flüchtlinge und Scheinflüchtlinige, aber auch Banken aus aller Herrgotts Länder beim Fenster rausschmeißen kann und das „Humanität“ nennt, solange muss man sich die Frage gefallen lassen, wieso für diese wichtigen Themen dann plötzlich KEIN GELD da ist. Bei den Pensionen ists ja das Gleiche ;-)

        1. Mann, die Flüchtlinge bzw Scheinflüchtlinge hier wieder als Vergleich zu nehmen ist absolut niveaulos.
          Diese dumme unsoziale Regelung gab es vorher schon in Österreich.

          Vielleicht einfach mal mitdenken, und bei den nächsten Wahlen keine Hetzer als Regierungsmitglied wählen, die dem Steuerzahler dank Hypo Adre Adria Millionen gekostet hat.

    1. Das karenzgeld zb.: 14.53/2 diese Summe dann nehmen und 14.53 dazu geben mal 30 = dein karenzgeld bei Zwillingen. LG
      AJA VARIANTE NR 3

  2. Aber vergessen Sie dabei nicht, dass Kinder die Pensionen sichern sollen. Das heißt, es ist ein bisschen mehr als „zu Hause sein“ und nebenbei richtig schwere Arbeite 24 Stunden lang und miesest bezahlt
    Und derzeit wird es Familien, und dabei besonders Frauen sehr schwer gemacht. Ich persönlich kann eigentlich „Kinder bekommen“ nur mehr als „wahnsinnig“ bezeichnen, da Kinder in unserer Gesellschaft mittlerweile kaum mehr Platz haben dürfen (außer in fremdbetreuten Einrichtungen , während Mama am Besten sofort nach der Geburt wieder 40 Stunden arbeitet…)
    Nur habe ich mein Kind nicht bekommen, um es möglichst schnell fremdbetreuen zu lassen.
    Ich nehme wie viele meinem Kind zuliebe ( und nicht aus Faulheit) verdammt viele Nachteile in Kauf (z.B.: Teilzeit)

  3. Also für mich als werdender Vater erschließt sich der „große Wurf“ überhaupt nicht. Das Modell ist genauso kompliziert oder unkompliziert wie das Vorige, (zumindest verdient es den Begriff „Reform“ nicht), Anreize für Väter, länger zu Hause zu bleiben finde ich beim intensivsten Suchen nicht, und überhaupt erschließt sich mir nicht, wieso Familien überhaupt die Pauschalvarianten wählen sollen, wenn das Taggeld um so vieles Weniger ist als das Mindesttaggeld bei dem Gehaltsabhängigen Karenzgeld.

    Gehen wir mal etwas näher auf die Beweggründe meines Urteils ein:

    Soweit ich verstanden habe, bekommt man über die Gesamtzeit 1.000,- mehr wenn der Vater mindestens 40% Karenz geht.

    *Schluck* Wow! Ich gebe zu bedenken, dass bei somit mindestens 4,5 Monaten Gehaltsausfall des Vaters (bei 12+2) der Anteilsmäßige 500er wohl kaum eine Motivation ist, soetwas zu machen, da der Betrag vergleichsweise lächerlich ist und über den Verdienstausfall kaum hinwegtrösten kann. Vorstellbar wäre gewesen mit einer „Vaterschaftsteilzeit“ seine Stunden zu halbieren oder noch weiter zu verringern, und mit dem Karenzgeld den Ausfall zumindest einigermaßen kompensieren zu können, aber NEIN, dies hat man mit der Klausel ja ausgeschlossen „OHNE EINKOMMEN“ sein zu müssen. (Während der gesamten Familienzeit ist der Vater ohne Bezüge )

    Den „Papamonat“ auf die ersten 60 Tage zu binden ist der nächste Unsinn, den ich gefunden habe. Für die ersten Wochen nach der Geburt nehmen sich die meisten Väter sowieso bezahlten Urlaub, sind aber gerade in der ersten Zeit aus biologischer Sicht nicht fähig sich exklusiv, ohne Mutter um das Neugebohrene zu kümmern, da beim Mann die Milch zu selten einschießt und die Versorgung Tag/Nacht hauptsächlich von der Mutter übernommen werden muss.
    Sinnvoll wäre es gewesen nach Ablauf der Karenzzeit der Mutter den Papamonat / Papamonate 1-4 Monate lang einzuführen (mit der einer Teilzeitregelungsoption + 700,- Karenzgeld), damit die Mutter wieder in den Berufsalltag einfacher eintreten kann, und der Mann (ohne zu stillen) sich um den Nachwuchs alleine kümmert, bzw sich um die Organisation -bzw. den Ablauf mit einer Kinderbetreuungseinrichtung beschäftigt.

    Der nächste Grund, wieso es sich hierbei um eine Scheinreform handelt, ist:

    – dass sich der Vater unbezahlt dienstfrei stellen lasse muss anstatt wie die Frau Wochenschutz/Karenz-Geld zu bekommen
    – dass der Vater keinen Kündigungsschutz und keinen gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit hat
    – dass der Vater kein gehaltsbezogenes Karenzgeld erhält (also so wie die Mutter 80% vom errechnetem Wochengeld.)

  4. Es ist erschütternd!!! So viel ist uns unser Nachwuchs also „wert“?! Wie kann es sein, dass PolitikerInnen ihre Verantwortung derart ungestraft missbrauchen können? Muss sich jemand, der eine lange akademische Ausbildung hinter sich hat, sich endlich beruflich etabliert hat und daher spät Mutter wird ( Stichwort Risikoschwangerschaft!!!!) vom Staat diktieren lassen, nach dem ersten Kind eine zweite Schwangerschaft ausreichend spät zu planen, damit sich noch 182 Tage Erwerbstätigkeit dazwischen ausgehen? Im anderen Fall bekommt man… KEIN Kinderbetreuungsgeld?! Dafür sollte man danach aber möglichst rasch wieder voll in die Kassen einzahlen um WEN zu unterstützen? Diejenigen, die ohnehin nie gearbeitet haben? Sozialstaat juhee! Wie soll ich da meinen Kinder noch erklären ,dass es schon Sinn macht eine gute Ausbildung zu haben und auch Arbeiten zu gehen??? Und noch zur Fremdbetreuung: wer soll denn am besten auf die kleinen Babys aufpassen, die dringendst eine Bezugsperson brauchen um keine psychischen Schäden davon zu tragen? Die Großmütter, die aber „leider“ immer noch zu jung für die Pension sind?! Wer macht denn Studien über die bleibenden psychischen Schäden, die ein suboptimal fremdbetreutes Kind erleidet… die sich vielleicht erst im Erwachsenenleben zeigen? Quo vadis Österreich????

    1. Das traurige an der ganzen Geschichte ist, dass man sich ein zweites Kind wünscht und dann alles so plant, dass sich alles schön ausgeht. Sprich ein 2. Mal das Gehaltsabhängige Modell wählen kann, das Wochengeld beziehen kann und zwischen den 2 Kindern nicht arbeiten gehen muss und sich 24h um Kind, Haushalt usw kümmern kann ohne eine teilweise sündhaft teure Fremdbetreuung bezahlen zu müssen, da wie man ja schon festgestellt hat, die Omas ja auch noch arbeiten gehen und zu jung für die Pension sind.

      Dann kommt die ach so tolle „Reform“ wo man weder Wochengeld bekommt noch das Gehaltsabhängige Kindergeld – noch dazu am Hausbauen ist und mit dem Geld natürlich gerechnet hat!!!! So kann man auch Familien in den Ruin treiben – die eigentlich mit beiden Beinen im Leben stehen, wenn man jetzt das „tolle“ und „flexible“ Kindergeldkonto mit monatlichen läppischen 500€ für 2 Jahre nehmen muss! Verdienstentgang von mehr als 10.000€ über die nächsten 2 Jahre – wie wäre es vielleicht doch mit einer Übergangslösung?!

      Und mit betroffenen Personen – wie wir es sind wurde sicher nicht gesprochen, und gefragt was wir von der „Reform“ halten!!!

      1. Am besten zweimal Kaiserschnitt, dann sinds zehn Monate Wochengeld, zwei Jahre KBG und den Urlaubsanspruch nicht vergessen. Madame muss laut Plan keinen Tag in diesen drei Jahren arbeiten weil alles gut geplant ist, und der Steuerzahler beteiligt sich mit rund 70k am Hausbau. Darfs vielleicht noch ein Bissl ein Krankenstand dazu sein? Wenn ich solche Kalkulationen lese dann weiß ich schon warum man das abgestellt hat.