Welche finanziellen Förderungen gibt es?

Kindererziehung wird in Österreich vom Staat in ausreichendem Maß gefördert und unterstützt. Da die Geburtenraten immer weiter sinken, fördert der österreichische Staat auf diese Weise die Familienplanung. Staatliche Maßnahmen bezüglich der Familienförderung werden durch diverse regionale und kommunale Förderungsmaßnahmen ergänzt. Mütter oder Väter müssen meistens für eine kürzere oder längere Periode teils oder komplett auf ihr Einkommen verzichten, da sie sich in dieser Zeit der Kinderbetreuung widmen. Diese Arbeit wird vom Staat als eine wichtige, mit dem Beschäftigungsverhältnis gleichwertige Tätigkeit anerkannt und dementsprechend in Form des Kinderbetreuungsgelds entlohnt. Für dieses stehen eine einkommensabhängige und verschiedene pauschale Varianten zur Verfügung.

Der Staat unterstützt Eltern finanziell
Der Staat unterstützt Eltern finanziell

Das Kinderbetreuungsgeld wird spätestens bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. Elternteile, die das Kinderbetreuungsgeld beziehen, können bis zu einer bestimmten Grenze dazuverdienen. Die Elternteile, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind in vollem Umfang krankenversichert. Einkommensschwache Eltern können zusätzlich eine Beihilfe in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beim Krankenversicherungsträger beantragen. Schwangere bekommen 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen (oder bei Kaiserschnitt, einer Mehrlings- oder Frühgeburt 12 Wochen) nach der Entbindung das sogenannte Wochengeld, das vom vorherigen Einkommen der (werdenden) Mutter abhängig ist. Der österreichische Staat fördert nicht nur die Eltern, die sich um ihren Nachwuchs kümmern, sondern auch den Nachwuchs selbst.

Familienbehilfe

Die Familienbeihilfe in Österreich steht allen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, deren Eltern auf dem Antragsformular angeben und beweisen können, dass ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet und dass sie mit dem Kind zusammen in einem Haushalt in Österreich leben. Nach der Volljährigkeit wird die Auszahlung nur unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt. Der Betrag der Familienbeihilfe wird nach dem Alter des Kindes bzw. der Anzahl seiner Geschwister gestaffelt.

Derzeit beträgt die Familienbeihilfe bei einem Kind 105,40 Euro pro Monat und wird 12 Mal im Jahr ausgezahlt. Zusammen mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der nicht gesondert beantragt werden muss. Derzeit beträgt dieser 58,40 Euro pro Monat und Kind. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate, also sechsmal im Jahr, im September wird die Beihilfe doppelt ausgezahlt. Eltern mit drei oder mehr Kindern haben zusätzlich zur Familienbeihilfe Anspruch auf den sogenannten Mehrkindzuschlag und auf einen Sonderausgabenerhöhungsbetrag. Die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie der Mehrkindzuschlag und der Sonderausgabenerhöhungsbetrag werden beim Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnsitz zuständig ist, beantragt.

Unterstützung von Lernenden

Schüler, Lehrlinge und Studenten genießen weitere Zuschüsse vom Staat. Die Schülerfreifahrt beispielsweise ermöglicht die freie Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Pro Schuljahr und Schüler wird ein Eigenanteil in Höhe von 19,60 Euro verlangt. Studierende, die Kinderbetreuungspflichten haben und sozial förderungswürdig sind, können beim Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zur Kinderbetreuung beantragen. Seit 1972 werden Schüler und Schülerinnen in Österreich im Rahmen der Schulbuchaktion unentgeltlich mit Büchern ausgestattet. Die Bücher gehen ins Eigentum der Schüler und Schülerinnen über.

Besondere Situationen

Paare, die zur Familiengründung medizinische Hilfe brauchen, also eine medizinische Fortpflanzung benötigen, werden ebenfalls vom Staat unterstützt. Auch eine Adoption wird vom Staat finanziell unterstützt, indem diese außergewöhnliche Belastung teils von der Steuer abgesetzt werden kann. Unter der Bezeichnung Familienhärteausgleich können Familien, die unverschuldet in eine finanzielle Notsituation geraten sind, etwa durch einen Todesfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung, eine finanzielle Überbrückungshilfe bekommen, die aber nur österreichischen Staatsbürgern zusteht und nur von Beziehern der Familienbeihilfe beantragt werden kann.

Steuerliche Vorteile

Die Familienbeihilfe ist nicht die einzige Förderungsmaßnahme in Österreich. Familien und Alleinerziehende können jährlich einen Kinderfreibetrag beantragen. Dieser beträgt pro Kind entweder 220 Euro, wenn er nur von einem Elternteil beantragt wird, oder 132 Euro pro Antragsteller, wenn er von beiden Elternteilen angefordert wird. Alleinerziehenden steht nur dann der Kinderfreibetrag von 220 Euro zu, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Lohn- und Einkommenssteuer bezahlt und dass für das betroffene Kind der Kinderabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr bezogen wird.

Dies bedeutet, dass für Kinder, die in der zweiten Hälfte des Jahres geboren sind, für das Kalenderjahr kein Kinderfreibetrag beansprucht werden kann. Der Kinderfreibetrag kann über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung geltend gemacht werden. Auf dem gleichen Wege kann der so genannte Alleinverdienerabsatzbetrag beantragt werden. Dieser liegt bei jährlichen 494 Euro bei einem Kind, 669 Euro bei zwei Kindern, 889 Euro bei drei Kindern, und für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 220 Euro. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller Lohn- und Einkommenssteuer zahlt und der andere Elternteil nicht mehr als 6000 Euro verdient, wobei Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung und ähnliches nicht berücksichtigt werden. Wenn ein Elternteil gesetzlich festgelegten Unterhalt zahlt, kann er einen Unterhaltsabsatzbetrag bei der Steuer geltend machen.

Dieser Betrag ist pauschalisiert. Voraussetzung für die Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags ist, dass die Kinder in der EU, der Schweiz, in Island, Liechtenstein oder Norwegen leben und dass der Elternteil den gesetzlich festgelegten Unterhalt regelmäßig zahlt.

Steuerpflichtige Eltern in Österreich können für die Kinderbetreuung für Kinder bis zum 10. Lebensjahr pro Jahr und Kind ihre Kosten bis zu 2.300 Euro von der Steuer absetzen.
Krankheitskosten für Kinder können ebenso von der Steuer abgesetzt werden, der absetzbare Betrag hängt vom Behinderungsgrad des Kindes ab.

Weitere Vorteile

In vielen österreichischen Bundesländern erhalten Familien (natürlich auch Alleinerziehende) mit Kindern einen Familienpass, mit dem sie Vorteilsaktionen genießen können. Sogar Arbeitgeber können einen finanziellen Beitrag für die Betreuung der unter 10-jährigen Kinder ihrer Arbeitnehmer leisten. Dieser darf aber nicht die Höhe von 500 Euro pro Jahr und Kind überschreiten. Der Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wertvolle Informationquellen

Außer der finanziellen Unterstützung bietet der Staat in zahlreichen Beratungsstellen Familienberatung an, wo sich die Eltern über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren können. Vereine bieten bei einer Scheidung oder Trennung eine Teilnahme an therapeutischen und pädagogischen Betreuung für Kinder an.“

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23 Kommentare

  1. HALLO,
    bin eine Alleinerziehende Mutter von 3 KINDERN und habe eine Gemeinde Wohnung und mein Einkommen ist nicht so gut das wir sich alles leisten können :( hatte voriges Jahr einen Schlaganfall und bin nict Arbeitsfähig das Jugend amt im 10 bez auf der Favorittenstrasse Betreuen mich unc ich habe keine Betten für meine Kinder sie schlafen am Boden auf Matrazen :( bitte helfen sie uns :( mein Name ist POLAT NESRIN 22.11.82 geb und wohne auf der Laxenburgerstrasse 217/5/6 1100 wien bitte sie das sie uns Helfen :( jetzt kommt auch weihnachten und ich kann nichts kaufen ;(
    mfg nesrin polat

  2. Meine Frage ist: Wie ist die Sachlage bei einer „alleinerziehenden“ Mutter, die mit dem Vater des Kindes (der gut verdient) unverheiratet zusammenlebt? Ist das gesetzlich in Ordnung???

  3. Ich biete sie ganz dringend um ihre hilfe.
    Ich habe einen sohn 2 jahre alt.
    Ich bin seit einem halben jahr getrennt.
    Ich steh mit mieten offen ect.
    Bitte um ihre hilfe ..

    MfG

  4. Hallo!

    Wie ist das eigentlich in meinem Fall? Ich habe die handelsschule besucht und bin in dieser zeit schwanger geworden, abgeschlossen hab ich die Schule, aber was ist wenn die karenz vorbei ist und ich nicht gleich eine Arbeit finde? In der heutigen zeit ist das ja nicht gerade leicht. Wie soll ich mein Kind erhalten ? Nur mit familienbeihilfe ?

    Liebe Grüße

  5. hallo !

    habe eine Frage ..
    ich bin 19 jahre und habe einen 4 jährigen Sohn und möchte gerne ausziehen . habe die Lehre abgeschlossen und gehe 25,5 h arbeiten .
    würde eine Unterstützung für die wohnung brauchen .. wo muss ich was beantragen ? oder was kann ich alles beantragen ..
    liebe Grüße

  6. Hallo! Bin alleinerziehende mutter von zwei schulpflichtigen Kindern! Muss im Monat mit 400€ auskommen damit muss ich noch Gewand, hygieneartikel,Lebensmittel kaufen somit bleibt mir nicht viel übrig! Ich bin in einer Ortschaft wo man ein auto braucht! Noch dazu kommt ich schreib täglich Bewerbung entweder es kommt ein,kein Interesse oder es kommt gar nichts zurück! Ach alimente bekomm ich 110€!!
    Kann mir jemand helfen? ?? Danke im vorraus

    1. Hallo ich habe genau das gleiche Problem aber wirklich von Anfang bis zum Schluss noch dazu hab ich schulden ! Aber ich bekomm nicht viel vom sozialamt! Also nicht zu viel erwarten! Trotzdem viel Glück ;-)

  7. Bin 14 und schwanger?! Mein Freund hat zwar geringes Einkommen und wir werden auch von meinen Eltern unterstützt aber würde der Staat uns auch unterstützen?

  8. Ich bin 35 jahre habe eine tochter (8) und einen sohne mann(4). Die Ehe mit meinen Mann funktioniert schon seit 7 jahren nicht mehr,nur hab ich angst das ich das ganze sprich miete nicht allein schaffe ich bin seit 15 jahren berufstätitg in der selben firma seit meine tochter da ist geh ich 25 std. Arbeiten….denoch hab ich angst es nicht zu schaffn und trau mich nicht mich zu trennen. Doch jetzt bi ich an einen punkt wo ich nicht mehr kann…..

    1. Hallooo :)

      Dir muss eines klar sein, wenn du deine Ehe aufrecht erhältst wegen Geld oder Kinder…..wird das nicht klappen! Im Gegenteil du verlierst immer mehr und mehr an Kraft und die Kinder brauchen uns auch noch……und vor allem die spüren das. Gerade die Kinder sind soo feinfühlend und merken es uns an, wenns uns Mamis nicht gut geht-selbst wenn man vor den Zwergen nicht streitet aber sie spüren eine komische Stimmung.

      Ich kenne deine finanzielle Lage nicht, aber ich glaube selbst wenn es Anfangs schwer werden wird….wirst du es schaffen. Alimente würdest du dann auch bekommen und VL wird die Wohnung dann kleiner sein aber du kannst wieder „Leben“ und Kraft tanken und vor allem glücklich sein….du und deine Kleinen :)

      Ich finde es zwar immer schade wenn sich Paare trennen, aber ich finde es auch gar nicht gut wenn man etwas aufrecht erhalten will, was schon lange kaputt ist denn das führt zu nichts……ich wünsche euch das aller Beste und ganz viel Kraft vor allem dir und deinen Kindern!!!!!!!!

      P.S gibt es vielleicht nicht irgendwo einen kleinen Funken, der eurer Ehe doch noch eine Chance geben könnte?

      LG Michi

    2. Liebe Moni,

      ich habe durch Zufall deinen Kommentar gelesen. Ich hatte das selbe Problem vor einiger Zeit, aber seid dem ich meinen damaligen Lebensgefährten verlassen habe geht es uns (mir und meinen Kindern) viel besser. Ich hatte auch Angst dass ich es nicht schaffen würde, habe es aber da ich vom Staat unterstützt werde d.h. Wohnbeihilfe und teilweise Sozialhilfe, das ist aber natürlich auch Einkommen abhängig. Ich denke das du es versuchen solltest und bin mir ziemlich sicher das du das auch schaffst.

      Lg
      Gordana.

  9. Hallo, wir sind eine 6 köpfige Familie.das familienvater ist berufstätig ,die Frau ist Hausfrau ein sohn von uns hat eine 50%behinderung.die Hausfrau bezog bis juli karenzgeld danach wollten wir sie arbeitslos melden aber laut ams haben wir eine frist versäumt daher stehen wir jetzt mit weniger Geld da .wir haben zwar ein Haus können aber oft die raten zahlen.jetzt unsere Frage ob es noch irgendwelche Beihilfen geben würde vielen Dank

  10. Guten tag ich bin allien ziehende muta und ich hab keine an kommen nur femilyen be hilfe.. Wellche untastuzug Kann ich bekomen. Danke.

  11. Kurz über mich: Ich bin gehörlos und wohne in St.Georgen an der Stiefing (Wildon/Steiermark), laut Behindertenausweis 100% mit Begleitung. Derzeit bin ich im 8.Monat schwanger. Möglicher Geburtstermin ist Mitte August 2016.

    Ich bin gehörlos und wurde von den Hörenden nicht so richtig oder korrekt informiert (!). Ich meine, einige MitarbeiterInnen bei der Bezirkshauptmannschaft sagen mir gar nicht, was und welche ich als werdende Mutter die Unterstützung bekomme (?). Sie verschweigen alles. Ich bin in finanzielle Engpass trotz befristete Rente und mein Lebensgefährte ist Arbeitssuchender.

    Ich habe aus dem Internet gelesen, frage mich, ob es auch in der Steiermark gilt:

    Finanzielle Hilfe für Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage:

    Einmalige finanzielle Unterstützung von werdenden Müttern in Höhe von € 600,–.bzw.
    Einmalige finanzielle Unterstützung nach der Geburt in Höhe von € 400,– (in Ausnahmefällen).

    Ich ersuche Sie bitte um positive Rückmeldung bzw. Antwort. Danke im Voraus.

    Lg. Yvonne

  12. Hallo meine Frage ist ich lebe alleine mein Mann ist noch nicht hier ich muss Miete zahlen fasst 600€ und Essen Trinken Möbel
    Neu ich wollte fragen ob wir auch wenigstens ein bisschen hilfe von euch bekommen es ist echr nicht leicht ????

  13. Hallo mein Name ist Steffan (15). Ich wollte fragen, ob meine Oma förderungen bekommen würde wenn ich zu ihr ziehe. Und wenn ja wie viel denn? Ich würde bis 23 in die Schule gehen.

  14. Ich bin Alleinerziehende Mutter von einer Schwerbehinderten Tochter die jetzt 18 wird habe jetzt all die Jahre sie gepflegt konnte nicht arbeiten nun wird sie 18 Pflegegeld geht auf ihr Konto von was zahle ich miete usw.
    wer Weis wie das weiter geht.ARBEITEN na klar aber wer pflegt sie dann.
    BITTE UM HILFE

  15. Guten Tag ihr lieben.Ich bin alleinerziehende Mutter von bald 11Jährige Tochter.Ich nin berufstätig 25st.in der woche.Nach ganzen Ausgaben bleibt mir cca 200-250 euro im monat zum leben.Es reicht nur für lenensmittel.Ich bin Geburtige slowakin und erst wenn ich 5 Jahre in Österreich lebe,bekomme ich wohnzuschuss.Lebe seit 4,5 Jahren hier.Habe zum zweiten mal ablehnung bekommen,sache wohnzuschusses.Wieviel soll den alleinerziehende Mutrer in Österreich Geld übrig bleiben um normales leben zu führen.Meine Tochter darf kein Hobby haben,es dürfen keine weitere ausgaben zukommen.Ich bin ratlos.Bitte kann mir jemand helfen?Danke voraus.Lg Katarina

  16. Hallo. Ich bin Österreicherin und habe mittlerweile 3 Kinder im Alter von 4, 13 und 17 Jahren.
    Ich bin derzeit in Spanien und möchte zurück in mein Heimatland.
    Ich trenne mich von meinem Mann und möchte für ein paar Stunden als Erzieherin arbeiten gehen.
    Ich war die letzten 19 Jahre in Deutschland und fange somit komplett neu an in Österreich.
    Mit welcher finanziellen Hilfe kann ich rechnen?

  17. Es interessiert mich ob in Wien gibt eine Unterstützung und begleitunf für Alleinerzieherinen dürch Alltag? Ich habe eine 17-jährige Tochter und möchte nicht NUR „Geldbörse“ und Bedienerin in ihren Leben sein!! Ich habe, als Mutter gar nichts zu sagen, absollut kein Respekt, kein zuhören, kein gespräch, Sie macht einfach was sie will. Wenn ich nichts zu sagen habe, kann auch keine Vorantwortung mehr übernehmen.
    Ist einzige Lösung wirklich Jugendwohnheim für Problemkinder? Ersatzfamilie? Was für eine Lösung und Hilfe gibt für solche Zwischenfälle?