Was ändert sich mit der Bildungsreform, was wurde beschlossen und bis wann wird es umgesetzt? Alle Infos lesen Sie im Beitrag. Außerdem: Wieso nicht alle mit der aktuellen Bildungsreform glücklich sind!

Bildungsreform 2016 / 2017 – das ändert sich

Wichtige Punkte der Reform, die für Eltern interessant sind: Im Folgenden sollen nun einzelne Punkte der Reform näher erläutert werden.

  • Bis zur 3. Volksschule kann fortan am Schulstandort vor Ort entschieden werden, ob anstelle der Noten für die Leistungsbeurteilung der Volksschulkinder eine Leistungsbechreibung erfolgen kann. Die in der Neuen Mittelschule schon eingeführten und sich bewährt habenden Methoden der „Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche“ und die dort schon vorhandenen Leistungsbeschreibungen werden somit auch für die ersten drei Grundschuljahre übernommen.
  • Ferner soll die neue Autonomie am Schulstandort gewährleisten, dass eine Entscheidung dahin gehend, ob die Volksschulklassen getrennt nach Schulstufen oder schulstufenübergreifend zu gestalten sind, von der Landesgesetzgebung auf die Ebene der Schulen selbst (in Form des Schulforums oder vonseiten der Schulleitung) transferiert (übertragen) werden kann.
  • Wie gleichfalls schon erwähnt, kann jetzt schulautonom entschieden werden, ob Leistungsbeschreibungen an die Stelle von Ziffernnoten treten sollen (bis 3. Schuljahr). Wenn innerhalb der ersten neun Wochen in jedem neuen Schuljahr im Rahmen des Schulforums keine Entscheidung darüber gefällt wird, ob eine solche Ersetzung erfolgen soll, trifft diese Entscheidung der zuständige Schulleiter.
  • Das „Sitzenbleiben“ in den ersten drei Schuljahren wird grundsätzlich abgeschafft.
  • Besonders für „Quereinsteiger„, also zum Beispiel außerordentliche SchülerInnen (behinderte Kinder mit speziellem Sprachförderungsbedarf) oder Kinder mit Migrationshintergrund, ist interessant, dass ein Schwerpunkt die gezielte Sprachförderung darstellt. Es werden sog. „Sprachstartgruppen“ eingeführt.

Bei der Reform erhalten die sog. Schulsprengel, also insbesondere kleinere Schulen auf dem Land, eine gesteigerte Aufmerksamkeit. Zukünftig ist es möglich, dass auch ErzieherInnen mit Matura und/oder Zusatzausbildung als Lernhilfen fungieren können.

  • Im Gesetzespaket finden ebenso Innovationen in der Neuen Oberstufe statt. Startpunkt ist das Schuljahr 2016/17. AHS und BMS können innerhalb der nächsten beide Jahre autonom entscheiden, ob sie die Neue Oberstufe einführen oder nicht.

Was Eltern sonst noch wissen sollten

Welche Neuheiten sollten Eltern zusätzlich noch berücksichtigen?

  • Ab Jänner 2017 sollten Eltern Daten/Dokumentte wie Sprachstandstests, Bildungsdokumentationen oder Beschreibungen des Entwicklungsstands ihres Kindes und ebenso den neu eingeführten „Bildungskompass“ zur Schuleinschreibung ihrer Kinder mitbringen, danut die Lehrer und pädagogischen Fachkräfte über den Entwicklungsstand ihres Kindes ausreichend informiert sind.
  • Eine weitere Neuerung ist, dass das Kind ab sofort persönlich zur Schuleinschreibung erscheinen bzw. mitgebracht werden muss. Wenn es nötig ist, können Experten wie SchulpsychologInnen, Beratungs-/Betreuungs-LehrerInnen sowie der ärztliche Schuldienst hinzugezogen werden.
  • Die Schuleinschreibung kann ab jetzt auch in mehreren Phasen erfolgen. Die Aufnahme durch die Schulbehörden kann z. B. auch im Wintersemeste vorgenommen werden, die pädagogische Schulanmeldung/-einschreibung allerdings zu einem spätern Zeitpunk. Der Sinn dahinter ist, dass dadurch die Möglichkeit eingerääumt werden soll, aus dem Kindergarten zusätzliche Informationen über den Entwicklungsstand des Kindes einzuholen.
  • Den Schulleitungen, also den Direktorinnen und Direktoren, wird fortan mehr Zeit bei der Schuleinschreibung eingeräumt. Statt wie bisher fünf Monate vor dem Hauptferienbeginn kann die Einschreibung ab sofort auch erst vier Monate davor erfolgen. Es ist also ein Monat mehr Zeit.
  • Im Jänner 2017 findet die Schuleinschreibung in den Ländern Wien, Burgenland, Niederösterreich und Steiermark statt. Persönliche Dokumente wie Staatsangehörigkeitsnachweis, Meldezettel sowie Geburtsurkunde sind nmizuführen. Ggf. sind noch weitere Dokumente erforderlich. Beim Landes- bzw. Stadtschulrat können darüber nähere Informationen beigezogen werden.
  • Eine Volksschulaufnahme läuft zum ersten Mal nach der neuen Methode ab.

Nicht alle glücklich mit der Bildungsreform

Die avisierte Reform hat zu Protesten vonseiten mancher Lehrer und Eltern geführt, aber es sieht so aus, als ob die Bundesländer dazu ihr „Placet“ geben.

Im Oktober 2016 sah es zumindest so aus, als ob die Initative von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP)in den Ländern grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen ist, wenn auch Einzelheiten noch geklärt werden müssten.

Laut dem Kärtner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) soll die Bildungsreform zu mehr Autonoie der Schulen führen und zu mehr Entscheidungsfreiheit „vor Ort“. Dies sei vor allem die beste Grundbedingung für die Ganztagsschule mit verschränktem Unterricht. Schulleiter erhielten mehr Bewegungsfreiheit in ihrer Entscheidungsfindung, z. B. im Hinblick auf die Bildung von inhaltlichen Schwerpunkten.

Vertreter des Bundeselternverbandes und auch von der Lehrergewerkschaft sehen in der Bildungsreform dagegen eher eine „Entmündigung der Schulpartnerschaft“. Sie werde lediglich den „Mangel verwalten“. M. a. W.: Die Bildungsreform ist für sie eine Mogelpackung. Nicht mehr Autonomie, sondern die Bevormundung der Betroffenen (Lehrer, Eltern und natürlich SchülerInnen) durch die Bildungsministerien und die Schulverwaltung sei das eigentliche Ziel. Vor allem das Elternrecht werde dadurch beschnitten.

Von Vertretern der Schülerschaft, z. B. vom Bundesschulsprecher Zerfaß, der seit September 2016 im Amt ist, war dagegern zu hören, grundsätzlich habe man nichts gegen diese Reform; lediglich bei Einzelheiten besteht noch ein gewisser Nachverhandlungsbedarf. Die Schulpartner müssten noch mehr eingebunden werden. Nach der neuen Konzeption könne der Schulleiter „einsame Entscheidungen“ treffen, ohne die Schulpartner zu konsultieren. Die Entscheidung über „autonome Tage“ obliege dann ausschließlich ihm. Der Schulgemeinschaftsausschuss, in dem je drei LehrerInnen, drei Elternvertreter und drei Schülervertreter mitwirkten, habe laut dem neuen Konzept nur noch eine beratende Funktion.

Zusammengefasst: Die Bildungspolitiker im Bund und in den Ländern begrüßen überwiegend die Bildungsreform 2016/17. Es gäbe zwar kein großartiges Einsparpotenzial, jedoch bspw. die Einführung des neuen Clusterleiters, der von nun an bis zu acht Schulen administrativ verwalten könne, sei zweifellos eine Errungenschaft.
Ganze elf Monate dauerte es, bis SPÖ und ÖVP im Oktober 2016 ihre Bildungsreform präsentierten. 300 Seiten voller Hoffnung und Versprechungen. Ob das Bildungssystem damit allerdings einen neuen Weg einschlagen wird, bleibt offen. Wir haben die Eckpunkte der Bildungsreform zusammengefasst:

1. Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr

Fangen wir bei den Volksschulkinder in spe an. Künftig soll es ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Kinder geben, um ihnen eine bestmögliche Förderung und Vorbereitung auf die Schule zu ermöglichen. Für „alle Kinder“ gilt aber nur eingeschränkt: Kinder ohne Förderbedarf (siehe Bildungskompass) müssen an diesem Programm nicht teilnehmen und wie auch bisher wird es eine Opt-Out-Möglichkeit für Eltern geben.

2. Ausbildung für KindergartenpädagogInnen

Künftig soll die Ausbildung für angehende KindergartenpädagogInnen an der Universität stattfinden. Auch Kindergarten-HelferInnen durchlaufen eine einheitliche Mindestausbildung, das Leitungspersonal eine pädagogische Zusatzausbildung, die in allen Bundesländern gleich sein sollen. Durch diese Maßnahmen sollen auch mehr Männer an dem Beruf Interesse finden.

3. Der Bildungskompass

Der Bildungskompass betrifft alle Kinder ab 3,5 Jahren, die einem verpflichtenden Entwicklungs- und Sprachscreenings folgen müssen. Das soll gewährleisten, dass Förderbedarf und Talente bereits frühzeitig erkannt werden. Der Kompass hat noch einen weiteren Zweck: Durch ihn soll der Umstieg vom Kindergarten auf die Volksschule sanfter gelingen, weil Fähigkeiten und Defizite der Schulanfänger bereits bekannt sind und so individueller darauf eingegangen werden kann. Der Bildungskompass soll bis zum letzten Schultag weitergeführt werden und das Kind so durch die Schulzeit begleiten.

4. Sitzenbleiben in den ersten drei Jahren abgeschafft

Die Bildungsreform bringt mit, dass nun alle Kinder in den ersten drei Volksschuljahren dazu berechtigt sind, in die nächste Schulstufe aufzusteigen. Das Sitzenbleiben ist somit passé. Ein freiwilliges Wiederholen und ein unterjähriges Wechseln in eine höhere oder niedrigere Schulstufe bleiben erhalten.

5. Leistungsbeurteilung

Änderungen soll es auch bei der Leistungsbeurteilung geben: Künftig sollen Lehrer und Eltern gemeinsam im Schulforum entscheiden können, wie die Beurteilung in den ersten drei Jahren erfolgen soll. Gewählt werden kann zwischen Ziffernnoten und Leistungsinformationen in Form von schriftlicher Semesterbeurteilung und Elterngesprächen. Für diese Entscheidung stehen neun Wochen nach Beginn des Schuljahres zur Verfügung, ansonsten trifft der jeweilige Direktor die Entscheidung. Es kann bei den einzelnen Klassen unterschiedliche Regelungen geben. Erst in der vierten Klasse erfolgt die Beurteilung durch Ziffernnoten und auch Sitzenbleiben ist dann möglich.

6. Sprachstartgruppen

In allen Schularten und Schulstufen mit Ausnahme der Sonder- und Berufsschule wird es Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse im Ausmaß von 11 Stunden pro Woche bei mangelnden Deutschkenntnissen geben.

7. Gesamtschule

Die Bundesländer haben die Möglichkeit, Modellregionen für die Gesamtschule einzurichten, sofern diese sich an klare Richtlinien halten, wissenschaftlich begleitet und im Anschluss auch ausgewertet werden. Die Gesamtzahl ist jedoch beschränkt: In keinem Bundesland darf die Gesamtzahl der Ganztagsschulen 15 Prozent aller Schularten und 15 Prozent aller Schüler der Schulart übersteigen. Mit dieser Neuerung wurde auch das Mitspracherecht der Eltern abgeschafft, die der Umwandlung einer Schule zu einer Ganztagsschule zustimmen mussten. Das bedeutet auch, dass Eltern, die in einer Modellregion leben und ihr Kind nicht in eine Ganztagsschule geben wollen, eine andere Schule wählen müssen und so auch weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen.

8. Autonomie: Schulstunde

Künftig können Schulen hinsichtlich finanziellen, personalen und pädaggogischen Anliegen eigenständiger entscheiden. Lehrer können je nach Schultyp um 5- 33 Prozent vom Lehrplan abweichen, ja sogar eigene Unterrichtsfächer erschaffen. Auch die Öffnungs- und Unterrichtszeiten können die Schulen eigenständig festlegen. Die Abschaffung der 50-Minuten-Unterrichtsstunde hin zu individuellen Lerneinheiten ist damit möglich. Es muss nur die Gesamtmenge gleich bleiben.

9. Obergrenze

Das Reformpaket sieht das Ende der Obergrenze der 25-Schüler-pro-Klasse-Regel vor.

10. Manager statt Direktoren

Direktoren werden durch die Reform zu Managern aufgewertet. Sie werden nur noch auf fünf Jahre bestellt. Zusätzlich soll es eine einheitliche Funktionsbeschreibung für ganz Österreich geben. Die Direktoren dürfen künftig Lehrer selbst auswählen, die sie gerne an ihrer Schule hätten – das betrifft aber nur die Neuverpflichtungen. Sie dürfen auch entscheidne, ob sie statt Lehrerin lieber IT-experten oder anderes qualifiziertes Personal anstellen wollen. Insgesamt kann ein Direktor bis zu acht Schulen managen.

11. Digitalisierung

Bis 2020 soll jede Schule mit High-Speed-Internet und WLAN ausgestattet werden. Zusätzlich wird eine Bildungsstiftung initiiert, die innovative Digitalisierungsprojekte unterstützt.

Kern der Reform:

Schule soll modern werden. Damit das möglich ist, wird die Lösung auf mehreren Ebenen angegangen – ob die Veränderungen wirken, wird sich zeigen. Nicht nur der Übertrittsphase in die Volksschule wird Beachtung geschenkt, sondern auch dem Förderbedarf im frühkindlichen Bereich. Durch diese Neugestaltung sollen die Bedürfnisse der Kinder individuell erkannt und gefördert werden. Auch der Datenaustausch zwischen Kindergarten und Volksschule ist neu und kann für die Kinder einen Vorteil bringen.

Stärkung erfährt die Schule durch das Reformpaket hinsichtlich der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung. Die Entscheidung liegt bei den Lehrern und Eltern, doch dieser Punkt ist eine Möglichkeit, sein Mitspracherecht auch auszuüben. In anderen Punkten, wie etwa bei den Modellregionen für den Ausbau der Gesamtschule, wurde es den Eltern entzogen, sodass diese auf weiter entfernte Schulen zurückgreifen müssen (und hoffen, dass sie dort einen Platz bekommen, der dem zumutbaren Schulweg entspricht), wenn sie ihr Kind nicht in einer Gesamtschule betreuen lassen möchten.

Ob die Reform die gewünschten Erfolge bringt, wird sich in der Zukunft zeigen. Die Kritik blieb auf jeden Fall nicht aus.

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