In den meisten Fällen leisten Familien einen doppelten Beitrag: Auf der einen Seite zahlen sie Steuern und auf der anderen Seite sichern sie die Zukunft unseres Landes durch die Kindererziehung.

Mit dem Beschluss für den Familienbonus Plus soll genau das honoriert werden. Ab dem Jahr 2019 sollten vor allem Menschen entlastet werden, die nicht nur arbeiten, sondern auch Kinder haben. Gesamt profitieren davon in etwa 950.000 Familien und rund 1,6 Millionen Kinder werden von der Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit. Der Familienbonus ist daher einer der größten Entlastungsmaßnahmen für Familien.

Familienbonus – Was ist das?

Ab 2019 gibt es den Familienbonus Plus der jährlich eine Steuergutschrift von 1.500 Euro je Kind bzw. ab dem 18. Geburtstag des Kindes 500 Euro bringt.

Allerdings müssen dafür die Eltern über ein bestimmtes Einkommen verfügen und einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Das entsprechende Einkommen ist deshalb erforderlich, da die Steuergutschrift immer direkt von der Lohnsteuer abgezogen wird.

Das bedeutet in weiterer Folge, dass je weniger Lohnsteuer bezahlt wird, desto geringer ist auch der Familienbonus bzw. kann sogar ganz entfallen. Alleinerziehende und Alleinverdiener sollten zumindest 250 Euro pro Jahr und Kind erhalten (Kindermehrbetrag).

Diesen Kindermehrbetrag bzw. diese Mindestsumme erhalten allerdings jene Alleinerziehende bzw. Alleinverdiener nicht, die für elf Monate bzw. noch länger eine Notstandshilfe, Grundversorgung, Arbeitslosengeld oder eine Mindestsicherung beziehen. Begründet wird das dadurch, dass Arbeitslose sowieso pro Kind einen Zuschlag von 350 Euro erhalten.

Was ist neu bzw. was ändert sich?

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sowie der Kinderfreibetrag bis zum 10. Lebensjahr fallen mit der Einführung des neuen Abschreibemodells komplett weg. Begründet wird das damit, dass das neue System unbürokratischer bzw. einfacher für die Bürger ist. Darüber hinaus hat der Familienbonus die fünffache Wirkung der wegfallenden Maßnahmen.

Bisher war es so, dass sowohl der Kinderfreibetrag als auch die Absetzung der Kinderbetreuungskosten nur die Bemessungsgrundlage verringert haben. Der neue Familienbonus hingegen senkt direkt die Steuerlast und wird mit jährlich bis zu 1.500 Euro cash-wirksam pro Kind. Das heißt der Bonus reduziert direkt die Steuer und landet 1:1 im Börserl.

Wie hoch ist die durchschnittliche Ersparnis?

Die durchschnittliche Ersparnis bei rund 700.000 Haushalten, die vom Familienbonus profitieren beträgt 2.143 Euro pro Jahr. Natürlich kommt es hierbei aber immer auf die Einkommensverhältnisse und die jeweilige Familienkonstellation an. Die Steuerentlastung folgt dem Optimierungsansatz, sodass die Steuerlast immer so reduziert wird, dass der Familienbonus optimal ausgenutzt wird.

Familienbonus Plus – Tabelle

Hier sehen sie, mit welcher Steuerersparnis sie zu rechnen haben. Bisherige Ersparnisse wie die Kinderbetreuungskosten oder der Kinderfreibetrag wurden nicht berücksichtigt und können unter Umständen ihre Steuerersparnis schmälern, da diese Vergünstigungen nun wegfallen werden. An Hand der Tabelle erkennen sie gut, ab wann man mit wie vielen Kindern den maximalen Familienbonus erhält. Bis zu einem Monatsbruttogehalt von 1098,- Euro bekommt man für keines der Kinder einen Familienbonus – der volle Familienbonus für ein Kind wird geltend, wenn man 1708,- Euro brutto verdient.

Gehalt brutto pro monat1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder
€ 1.000,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-
€ 1.099,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-€ 0,-
€ 1.200,-€ 258,-€ 258,-€ 258,-€ 258,-
€ 1.500,-€ 1.022,-€ 1.022,-€ 1.022,-€ 1.022,-
€ 1.700,-€ 1.480,-€ 1.480,-€ 1.480,-€ 1.480,-
€ 1.708,-€ 1.500,-€ 1.500,-€ 1.500,-€ 1.500,-
€ 2.000,-€ 1.500,-€ 2.261,-€ 2.261,-€ 2.261,-
€ 2.214,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 3.000,-€ 3.000,-
€ 2.500,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 3.980,-€ 3.980,-
€ 2.652,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 4.503,-
€ 3.000,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 5.700,-
€ 3.088,-€ 1.500,-€ 3.000,-€ 4.500,-€ 6.000,-

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Modellrechnung handelt – diese Tabelle dient nur zur Orientierung.

Nachfolgend drei Beispiele um die Auswirkung des Familienbonus zu zeigen:

Beispiel 1: Ehepaar mit einem Kind

Der Vater verdient hierbei 2.200 Euro brutto (1.588,98 Euro netto) und die Mutter 500 Euro brutto (424,40 Euro netto).

Bisher musste der Vater jährlich eine Lohnsteuer von 2.236,12 Euro zahlen. Mit dem Familienbonus, den er zur Gänze in Anspruch nimmt, verringert sich die jährliche Steuerlast um 1.500 Euro auf 736,12 Euro.

Darüber hinaus kann er auch noch den Alleinverdienerabsetzbetrag (494 Euro) nutzen, da die Mutter weniger als 6.000 Euro jährlich verdient. Aufgrund des niedrigen Gehalts der Mutter erhält diese eine Sozialversicherungsrückerstattung von 400 Euro. Gesamt erhält der Haushalt somit einen jährlichen Steuervorteil von 2.394 Euro (494 € Alleinverdienerabsetzbetrag + 400 € Sozialversicherungsrückerstattung + 1.500 € Familienbonus)

Beispiel 2: Gering verdienende alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern

Die Mutter verdient 1.062 Euro netto monatlich. Der Vater zahlt für beide Kinder den Unterhalt. Aufgrund des niedrigen Einkommens der Mutter erhält sie eine Sozialversicherungsrückerstattung von 836,25 Euro jährlich.

Zusätzlich erhält sie den Mindestbetrag des Familienbonus in der Höhe von 250 Euro je Kind. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bekommt sie dadurch eine Steuergutschrift von 1.569 Euro. Optional könnte der geschiedene Mann den halben Familienbonus beantragen.

Beispiel 3: Ehepaar mit vier Kindern (19, 16, 9 und 5 Jahre alt)

Die Eltern verdienen gemeinsam 6.000 Euro brutto (3.200 der Mann und 2.800 Euro die Frau) bzw. 4.028,07 Euro netto. Beide Elternteile wollen vom Familienbonus profitieren und beantragen je die Hälfte der Steuerentlastung.

Für die drei jüngeren Kinder erhalten beide jeweils 750 Euro und für das älteste Kind 250 Euro im Jahr. Somit erhalten beide jeweils einen Familienbonus in der Höhe von 2.500 Euro, der die Lohnsteuer um diesen Betrag verringert.

Ab welcher Einkommenshöhe profitiert man vom Familienbonus?

Grundsätzlich kann der Familienbonus ab einem Bruttogehalt von ca. 1.700 Euro und einem Kind voll ausgenutzt werden. Pro Kind erhält ein Haushalt 1.500 Euro bis zum 18. Lebensjahr. Danach gibt es einen verringerten Familienbonus von 500 Euro jährlich.

Um zu veranschaulichen, ab welcher Einkommenshöhe Familien vom Bonus profitieren, nachfolgend einige Beispiele:

  • Beispiel 1: Bruttogehalt 1.200 Euro pro Monat
    Pro Monat bleiben hier 1.020 Euro netto zur Verfügung. Monatlich fallen für Sozialversicherungsbeiträge 180 Euro an und die Lohnsteuer beträgt pro Jahr 86 Euro und wird komplett mit dem Familienbonus rückerstattet.
  • Beispiel 2: Bruttogehalt 1.860 Euro pro Monat
    Netto verbleiben vom Gehalt pro Monat 1.408 Euro, wobei 337 Euro an die Sozialversicherung gezahlt wird. Die Lohnsteuer beträgt monatlich 115 Euro. Im Jahr ergibt sich somit eine Gesamtlohnsteuer von 1.527 Euro. Befindet sich im Haushalt ein sorgepflichtiges Kind, dann kann beinahe die gesamte Lohnsteuer rückerstattet werden.
  • Beispiel 3: Bruttogehalt 2.300 Euro pro Monat
    Monatlich bleiben netto 1.642 Euro übrig. Jährlich entsteht somit eine Lohnsteuerbelastung von 3.083 Euro. Sind im Haushalt zwei Kinder unter 18 Jahren, so erhält die Familie 3.000 Euro Familienbonus pro Jahr, sodass die Lohnsteuerbelastung fast zur Gänze rückerstattet wird.
  • Beispiel 4: Bruttogehalt 3.000 Euro pro Monat
    Von diesem Gehalt verbleiben netto 2.041 Euro pro Monat. Die jährliche Lohnsteuerbelastung beträgt 5.561 Euro. Sind in diesem Haushalt drei Kinder unter 18 Jahren zu versorgen, bleiben lediglich knapp 1.000 Euro Lohnsteuer pro Jahr übrig, der Rest wird durch den Familienbonus rückerstattet.

Was ist beim Familienbonus besser als beim alten Abschreibemodell?

Es gibt drei Gründe für steuerzahlende Eltern, warum der neue Familienbonus besser ist als das alte Modell:

  1. Durch den Familienbonus erfahren die Eltern eine Wertschätzung der zu Hause stattfindenden Kinderbetreuung. Den Bonus erhalten Familien nicht, weil das Kind im Hort oder im Kindergarten betreut wird, sondern weil ein Kind zu versorgen ist.
  2. Bisher gibt es für Kinder nach dem 10. Lebensjahr nur einen Kinderfreibetrag von 440 Euro, was im Idealfall eine Steuerersparnis von 220 Euro bedeutet. Im neuen System erhalten auch Kinder über das 10. Lebensjahr hinaus einen Familienbonus von 1.500 Euro, der steuerlich berücksichtigt wird.
  3. Auch für Studierende, die nach dem alten System einen Kinderfreibetrag von 440 Euro geltend machen können, ist der Familienbonus von 500 Euro eine deutliche Verbesserung.

Wer profitiert am meisten vom Familienbonus und wer nicht?

Verhältnismäßig profitieren am meisten Haushalte mit einem Einkommen zwischen 15.000 und 22.000 Euro. Haushalte können hier bis zu 800 Euro lukrieren. Am geringsten fällt der Einkommenszuwachs bei besonders hohen Bezügen bzw. bei besonders niedrigen Bezügen aus. Niedrigverdienende verlieren zwar nichts, bekommen aber auch nichts.

Da der Mindestbetrag von 250 Euro nicht bei ganzjähriger Notstandshilfe, einer Mindestsicherung oder einer Arbeitslosigkeit eines Alleinerziehenden bzw. Alleinverdienenden ausgezahlt wird, profitieren solche Personengruppen nicht vom neuen Modell.

Darüber hinaus steigt keiner schlechter aus als davor. Bisher waren die Entlastungen mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden, da alle Rechnungen für die Kinderbetreuungskosten aufbewahrt werden mussten. Oftmals wurden deshalb steuerliche Begünstigungen von Familien gar nicht erst in Anspruch genommen.

Beim neuen System werden keine Kostennachweise mehr benötigt und der Familienbonus kann auch unter den Elternteilen aufgeteilt werden. Durch den Familienbonus wird ab 2019 nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage vermindert, sondern unmittelbar die Steuerlast.

Wie beantrage ich den Familienbonus Plus?

Optional kann der Familienbonus über die Lohnverrechnung 2019 des Arbeitgebers oder aber durch die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Steuererklärung 2019, mit Auszahlung 2020 beantragt werden.

Für die erste Variante kann hierfür ab Dezember 2018 das Formular E 30 ausgefüllt und dem Arbeitgeber übergeben werden. Das erforderliche Dokument steht beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen oder bei den Finanzämtern zur Verfügung. Bei der Beantragung durch die Arbeitnehmerveranlagung muss hierfür die Beilage L1k ausgefüllt werden.

Wer kann keinen Familienbonus beanspruchen?

Arbeitslose bzw. Mindestsicherungsempfänger sind in Österreich nicht steuerpflichtig und können daher auch nicht den Familienbonus in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus profitieren in der vorgesehenen Höhe Haushalte mit Kindern, die sich im Inland aufhalten. Befinden sich Kinder in der Schweiz oder im EU- bzw. EWR-Raum, so wird der Familienbonus an das Preisniveau des Staates, wo sich das Kind befindet, angepasst. Halten sich Kinder außerhalb des EU- bzw. EWR-Raums bzw. der Schweiz gibt es gar keinen Familienbonus.

Wie kann der Familienbonus unter (Ehe-)Partnern und getrennt lebenden Partnern aufgeteilt werden?

Bei zusammenlebenden Partnern bzw. Ehepartnern ist es möglich, dass der Familienbonus komplett von einem Elternteil bezogen wird (1.500 oder 500 Euro) oder aber auch unter den Partnern aufgeteilt werden kann (750/750 Euro bzw. 250/250 Euro).

Leben die Eltern hingegen getrennt so kann der Familienbeihilfeberechtigte den Familienbonus allein in Anspruch nehmen oder diesen auch zwischen den getrennt lebenden Elternteilen aufteilen. Darüber hinaus gibt es während einer Übergangszeit von 3 Jahren auch eine andere Aufteilungsvariante. Kommt ein Elternteil überwiegend für den Unterhalt des Kindes bzw. für die Kinderbetreuung auf, so kann die Aufteilung auch im Verhältnis 1.350 zu 150 Euro erfolgen sprich 90 zu 10 Prozent. Bezahlt zudem der unterhaltsverpflichtete Partner zu wenig oder gar keinen Unterhalt, so steht diesem nur ein verringerter bzw. gar kein Familienbonus zu.

Ein kurzes Rechenbeispiel bei einem getrennt lebenden Paar:

Der Mann verdient monatlich 2.400 Euro und die Frau 1.300 Euro, das bedeutet, das Haushaltseinkommen beträgt gesamt 3.700 Euro im Monat. Das Paar hat zwei Kinder und beide haben derzeit einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag von je 300 Euro je Kind. Zusätzlich fallen noch 2.300 Euro Kinderbetreuungskosten pro Kind an.

Können die gesamten Kinderbetreuungskosten pro Kind abgesetzt werden, so würde sich die Steuer auf 1.416 Euro reduzieren. Die Mutter erhält aufgrund des geringen Gehalts eine Negativsteuer von 38 Euro, was zu einer gesamten Steuerbelastung des Haushalts von 1.378 Euro führt.

Durch das neue System fällt sowohl der Kinderfreibetrag als auch der Kinderbetreuungsfreibetrag weg und deshalb erhält die Mutter auch keine Negativsteuer mehr, sondern muss 112 Euro Lohnsteuer jährlich zahlen. Der Vater macht den gesamten Familienbonus geltend und seine Lohnsteuer beträgt jetzt nur noch 236 Euro. Die gesamte Steuerbelastung beträgt mit dem Familienbonus nur mehr 348 Euro und das führt zu einer Ersparnis von 1.030 Euro bzw. 515 Euro je Kind.

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5 Kommentare

  1. Sehe ich das richtig?

    Eine Mutter, die seit Mai 2018 Kinderbetreuungsgeld (egal welche Variante sie ausgesucht hat) bezieht bekommt keinen Familienbonus ?

  2. Das neue System bringt Nachteile für getrennt lebende Eltern, da die Frauen wieder alles haben wollen und die Männer dürfen die Alimente bezahlen und werden dafür bestraft, in dem ihnen nichts von Gesetz wegen zusteht…vielen Dank, toll gemacht…

  3. Dieses System unterstützt wieder nur die Väter und die Kinder von Alleinerziehern und die Alleinerzieherinnen selbst, bleiben auf der Strecke …ich sage nur Pfui. …wie sehr lassen sich die Frauen dieses Landes da über den Tisch ziehen.
    Es ist ja schon eine Schande, dass dem Haushalt einer Alleinerzieherin nur 10000 Euro steuerfrei zustehen (bei Paaren sind es 20000), jetzt dürfen sich die Haushalte mit nur einem Elternteil auch noch über den halben Familienbonus Plus freuen.
    Weil der Mann, der sich ohnedies nicht um die Kinder kümmern muss, (heißt ja Besuchsrecht und nicht Besuchspflicht) jetzt auch noch ordentlich was bei den Alimenten einspart ….Super denkt sich der, die nächsten zwei Monate gehen auf den Staat.
    Echt letztklassig. Ok …die Regierung die das eingeführt hat ist nicht mehr im Amt ….aber es gehört unbedingt sofort wieder zurückgenommen, das ist Diskriminierung auf voller Linie!!

    1. Nicht böse gemeint , aber man muss immer zwei Seiten sehen , Alleinerziehende bekommen Familienbeihilfe & bekommen zusätzlich noch Alimente vom Vater & wenn der Vater nicht zahlt , bekommts die Mutter es vom Amt also geht die Mutter nie leer aus… und ehrlich jetzt unter uns , es gibt auch Mütter die ein Kind benutzen GEGEN den Vater 😉 deshalb bin ich froh das es dieses System gibt und auch ein bisschen an den Vater (in meinem Fall) gedacht wird

      Lg
      Schönen Abend

  4. Wie ist es mit getrennt lebenden Eltern, wobei der Vater zwar brav Alimente bezahlt aber die Mutter die ihr zu 70% körperlich beeinträchtigtes Kind gemeinsam mit ihrem neuen Lebenspartner versorgt, aber bei 800€ brutto Monatseinkommen (mehr wie Teilzeit ist aufgrund des Aufwandes für das Kind nicht möglich), nun durch die Finger schaut. In diesem Fall verdient der FAMILIEN-Bonus seinen Namen nicht. Alleine der seit der Geburt getrennt lebende Vater, der zwar seinen Unterhalt leistet, aber sonst genau NIX für sein Kind getan hat, kassiert als Belohnung vom Staat.
    Dabei sollte doch das Haushaltseinkommen der FAMILE, in denen das Kind lebt, als sinnvolle Grundlage dienen.