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Kinderbeihilfe in Österreich – Alle Infos

Kinder brauchen viel Liebe und Zuneigung – das ist bekannt. Aber alle Eltern und werdenden Eltern wissen eines: Kinder brauchen auch viel Geld oder anders gesagt: Eltern sein bringt auch viele Kosten mit sich.

In Österreich gibt es für Eltern einige Beihilfen, Vergünstigungen und Zuschüsse. Eine davon ist die Familienbeihilfe, welche umgangssprachlich auch als “Kinderbeihilfe” bekannt ist. Aber wer bekommt Kinderbeihilfe, wie hoch ist sie, wie kann ich sie beantragen und was ist zu beachten? All diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel auf den Grund.

Inhalt:

  • Die Kinderbeihilfe, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag
    • Wer hat Anspruch auf Kinderbeihilfe
    • Wie kann ich die Familienbeihilfe beantragen
  • Zahlen Daten und Fakten
    • Wie hoch ist die Familienbeihilfe
  • Wie viel Kinderbeihilfe bekomme ich 2020?
    • Aktuelle Höhe der Kinderbeihilfe
    • Auszahlung der Familienbeihilfe
    • Bis wann erhalte ich die Familienbeihilfe
      • Familienbeihilfe und Studium
      • Familienbeihilfe und Lehrstelle
      • Familienbeihilfe und Zivil- oder Präsenzdienst
      • Sonderfall: Behinderung des Kindes

Die Kinderbeihilfe, Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag

Familienbeihilfe wird der Betrag genannt, den der Staat Österreich durch das Wohnsitzfinanzamt den Eltern zukommen lässt. Mit der Familienbeihilfe wird der sogenannte Kinderabsetzbetrag überwiesen. Der Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 EUR pro Monat und Kind. Dieser wird allerdings nicht extra, sondern mit der Familienbeihilfe angewiesen.

Wer hat Anspruch auf Kinderbeihilfe

Alle österreichischen Eltern, unabhängig ihres Einkommens haben Anspruch auf die Familienbeihilfe! Dabei muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein.

In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe

In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe

Ausländische Eltern müssen sich regelmäßig in Österreich aufhalten. (es gilt §§8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes) Das Kind muss jedenfalls im gemeinsamen Haushalt leben.

Grundsätzlich gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes, dass vorrangig die Mutter Anspruch auf die Familienbeihilfe hat. Danach gibt es die Möglichkeit, dass der Volljährige sich die Beihilfe direkt auszahlen lassen kann.

Wichtig: Während das Zivil- oder Präsenzdienstes gibt es keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Sehr wohl aber bei Freiwilligentätigkeiten wie ein Freiwilliges Sozial- oder Umweltschutzjahr, Gedenk- oder Friedensdienst.

Wie kann ich die Familienbeihilfe beantragen

Der Antrag für die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt eingebracht. Dies muss schriftlich erfolgen. Für die Antragsstellung brauchen sie folgende Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Kindes und den Meldezettel der Antragsstellerin. Vorrangig ist die Antragsstellerin die Mutter des Kindes, diese kann aber schriftlich zu Gunsten des Vaters auf den Erhalt der Familienbeihilfe verzichten!

Hier finden Sie das Formular:
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih1.pdf

Zahlen Daten und Fakten

Wie hoch ist die Familienbeihilfe

Mit der Familienbeihilfe wird immer der Kinderabsetzbetrag in der Höhe von 58,40 EUR ausbezahlt. In der nachfolgenden Tabelle sehen sie die Leistungen nach Altern und Anzahl der Kinder.

Wie viel Kinderbeihilfe bekomme ich 2020?

Ab 1. Jänner 2018 erhöht sich die Kinderbeihilfe um 1,9 Prozent. Kinder bis 3 Jahre bekommen somit 114,- Euro, zwischen 3 und 10 Jahren beträgt die Kinderbeihilfe in Österreich 121,90 Euro monatlich. Ab 10 Jahren werden 141,50 Euro ausbezahlt und über 19 jährige erhalten 165,10 Euro. Die Tarife können Sie auch übersichtlich in unserer aktuellen Tabelle einsehen.

Aktuelle Höhe der Kinderbeihilfe

Hier die aktuelle Tabelle (Stand Jänner 2020)

bis 3 Jahre über 3 Jahre über 10 Jahre über 19 Jahre
1 Kind 114,- € 121,90 € 141,50 € 165,10 €

Diese monatliche Familienbeihilfe erhöht sich um folgenden Betrag bei einer gewissen Anzahl an Geschwisterkindern:

  • 2 Kinder – 7,10 Euro für jedes Kind
  • 3 Kinder – 17,40 Euro für jedes Kind
  • 4 Kinder – 26,50 Euro für jedes Kind
  • 5 Kinder – 32,- Euro für jedes Kind
  • 6 Kinder – 35,70 Euro für jedes Kind
  • 7 und mehr Kinder – 52 Euro für jedes Kind

Für erheblich behinderte Kinder beträgt der Zuschlag aktuell 155,90 €.

Auszahlung der Familienbeihilfe

Bis August 2014 wurde die Familienbeihilfe alle zwei Monate ausbezahlt. Mit September 2014 hat sich das geändert. Nun wird die Familienbeihilfe ab sofort monatlich ausbezahlt!

Bis wann erhalte ich die Familienbeihilfe

Der Bezug der Familienbeihilfe ist individuell. Grundsätzlich besteht aber die Berechtigung bis zum vollendetem 24. Lebensjahr des Kindes.

In Ausnahmefällen kann der Bezug jedoch bis zum 25. Lebensjahr bestehen – wenn beispielsweise der Zivildienst geleistet wurde oder eine schwere Behinderung des Kindes vorliegt.

In den meisten Fällen jedoch endet der Bezug früher, dazu lesen sie mehr in den nachfolgenden Fällen:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/studium/Familienbeihilfe_Studium.html

Familienbeihilfe und Studium

Grundsätzlich besteht während des Studiums auch bis zum vollendetem 24. Lebensjahr (in Ausnahmen bis zum 25.). Zu Beachten gilt, dass im ersten Studienjahr ein Nachweis über 16 ECTS Punkte oder 8 Wochenstunden zu erbringen ist. Danach gilt der Anspruch nur für fortgesetzt gemeldete Semester plus ein Toleranzsemester.

Alle Bestimmungen zum Erhalt der Kinderbeihilfe im Studium finden Sie hier:

Familienbeihilfe und Lehrstelle

Der Bezug der Beihilfe endet, sobald das Kind über eigene Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr verfügt. Hierbei wird der Bruttogehalt als Berechnungsgrundlage verwendet und es werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) nicht miteingerechnet.

Familienbeihilfe und Zivil- oder Präsenzdienst

Während dieser Zeiten gibt es keinen Anspruch auf Familienbeihilfe!

Sonderfall: Behinderung des Kindes

Eine erhöhte Beihilfe (umgangssprachlich “doppelte Kinderbeihilfe” genannt) können sie beantragen, wenn eine Behinderung von über 50% vorliegt bzw. das Kind nicht im Stande ist, seinen Unterhalt selbstständig zu verdienen.

Die Beihilfe kann bist zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Höhe beträgt 138,30 Euro zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe! Hier finden Sie das Formular zum Beantragen der erhöhten Familienbeihilfe:
 http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih3.pdf

Kommentare

  1. Alexand meint

    24. Februar 2021 um 02:43

    Wenn der Elternteil und die Geschwister unter einem Dach sind!? Denke Ja!

    Antworten
  2. Alexandra Köller meint

    24. Februar 2021 um 02:40

    Wenn der Elternteil und die Geschwister unter einem Dach sind!? Denke Ja!

    Antworten
  3. Petra meint

    16. Januar 2020 um 20:08

    Hallo,
    Ich bin gerade 8.Woche schwanger und arbeite in Österreich immer nur im Wintersaison. Die Saison ist am Ende März zu Ende und was dann? Hätte ich einen Anspruch an Kindergeld hier in Österreich,oder muss ich hier Hauptwohnsitz haben und das Kind hier gebären?
    Danke

    Antworten
  4. Rudolf Wagner meint

    7. Januar 2020 um 11:12

    Hallo, meine Tochter ist 2015 in Tschechien zur Welt gekommen und lebt seit 2017 mit mir gemeinsam in Österreich (Hauptwohnsitz), geht hier auch zum Kindergarten, ist bei mir mitversichert, hat hier ihren Kinderarzt etc.. Muss ich mit irgendwelchen komplikationen rechnen wenn ich jetzt die Kindetbeihilfe beantrage, kann man auch einen gewissen Zeitraum rückwirkend beantragen? Brauche ich bestimme Dokumente beim beantragen, da meine Tochter die tschechische Staatsbürgerschaft hat? Ich bin in der tschechischen Geburtsurkunde natürlich als Vater eingetragen. Ich Danke im vorraus für die Antworten.

    Antworten
  5. Mrt meint

    9. Januar 2019 um 14:04

    Bekomme ich familienbeihilfe wenn auf mich ein auto angemeldet ist, die in wert von 35.000€ beträgt?

    Antworten
    • Alexander Scherf meint

      13. Mai 2019 um 14:56

      Nein! Der Wert des Autos darf 34.999,99 € nicht übersteigen.^^ Hallo? Sie können einen Bugatti im Wert von 16.000.000 € angemeldet haben und bekommen trotzdem die Kinderbeihilfe!

      Antworten
    • x meint

      29. September 2020 um 10:27

      Verkauf die krax´n, daun geht´s sa si scho aus :)

      Antworten
  6. Emil meint

    2. Dezember 2018 um 17:08

    Hallo, wird die Familienbeihilfe in Österreich für das jeweilige Monat, z. B. für Dezember, mit Anfang oder Ende Dezember ausbezahlt (im Vor- bzw. Nachhinein)?
    Danke für die Antwort

    Antworten
  7. Michaela meint

    23. Juni 2018 um 10:20

    Mein Sohn ist 18 Jahre alt. Hat bis Mitte Mai eine überbetriebliche Lehre bei Ibis Acam absolviert und hat den letzten Teil seiner Lehrabschlussprüfung am 4. Juli. Wahrscheinlich beginnt er mit Anfang Juli einen Job. Wie lange erhalte ich Familienbeihilfe und wann muss ich diese definitiv abmelden.

    Danke

    Antworten
  8. Gerber meint

    28. Mai 2018 um 16:30

    Da Sie wie eine Tochter für uns ist, möchte ich hier schreiben.
    Sie ist Ungarin und lebt und arbeitet seid 5 Jahren in Österreich. Dann wurde sie schwanger und bekam kein Geld mehr, da das Arbeitsamt in Österreich/ Burgenland meinte sie würde jeden Tag nach Ungarn fahren und das pro Strecke über 800 km, welch ein Wahnsinn das anzunehmen, denn bei einem Arbeitstag von 8 bis 9 Stunden ist das wohl für jeden klar.
    Anträge hat sie alle eingereicht und angegeben, aber bis heute kein Geld erhalten.
    Wir leben in Deutschland und helfen sorgt es geht, damit sie und das Baby überleben können.
    Wenn ich dann lese was Österreich schreibt, jeder bekommt…., dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ohne unsere kleinen Hilfen könnte die junge Frau nicht leben und müsste mit dem Baby verhungern, denn Windeln kosten, Babynahrung usw.
    Sie hat überall um Hilfe gebeten und nun muss sie wieder warten bis Ungarn bestätigt das sie dort keine Leistungen erhält. Wie lange noch frage ich dann, wo doch Kinder unsere Zukunft sind und wann bekommt die junge Mutti endlich Hilfe und Unterdtützung um zu leben???

    Antworten
    • x meint

      29. September 2020 um 10:35

      Eine Familie zu gründen muss geplant werden, und nicht weil es je mehr Kinder unso mehr kohle gibt.

      Antworten
  9. Maria meint

    6. Dezember 2017 um 06:54

    Bekomme ich die Geschwisterstaffelung auch bei Halbgeschwistern?

    Antworten
    • Alexander Dickbauer meint

      25. Februar 2019 um 11:37

      Das würde mich auch brennend interessieren. Haben Sie dazu schon was erfahren?

      Antworten
  10. Christoph Pirker meint

    6. Oktober 2017 um 18:45

    Ich, 21, studiere in Holland. Hab ich dadurch mehr anspruch auf Kindergeld ?
    MFG Christoph

    Antworten
    • brunner martina meint

      8. November 2017 um 18:52

      ich war bei der untersuchung wegen famielenbeihilfe am 14 september da hat man mir gesagt es dauert 8 wochen bis ich bescheid bekomme . bis jetzt habe ich noch nichts bekommen.

      Antworten
  11. Kerstin meint

    28. August 2017 um 19:54

    Hallo

    Ich bin 19, im 2 Lehrjahr und ziehe demnächst von zu hause aus.
    Meine mutter wird mir die kinderbeihilfe nicht freiwillig geben.
    An wen muss ich mich wenden?

    Mfg

    Antworten
    • Fabio meint

      8. November 2017 um 19:36

      Abhängig von deinem Einkommen hast du wahrscheinlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Zitat: “Der Bezug der Beihilfe endet, sobald das Kind über eigene Einkünfte von mehr als 10.000 Euro pro Jahr verfügt.” Solltest du weniger vom Arbeitgeber bekommen, so hast du Anspruch auf die Beihilfezahlugen. Sollte dir deine Mutter die Auszahlungen trotzdem verweigern, kannst du dich abhängig von deinem Wohnort an das zuständige Jugendamt, die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder die FH wenden.

      Antworten
  12. Unterer Rita meint

    20. August 2017 um 17:12

    Bitte, ab wann gibt es in Österreich die Familienbeihilfe

    Antworten
  13. Christine Rokos meint

    1. März 2016 um 10:02

    Wenn meine Tochter das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Ausland studieren will bekomme ich bzw. sie die familienbeihilfe weiter und muss ich sie neu beantragen? Wenn ein Neuanteag erforderlich ist wie muss der Erfolgen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Antworten
    • Kevin meint

      1. März 2017 um 16:14

      hallo ich war seit meinem 7 Lebensjahr in einem heim da hatte meine mutter noch das Sorgerecht dann 2003 hat das Jugendamt das Sorgerecht genommen bis 2011 da war ich dann mit der lehre fertig !!!!!
      ?????MEINE FRAGE JETZT?????
      wer hat von 2003-2011 mein Kindergeld bekommen ? ich hab das geld nie bekommen !!!!!

      mfg kevin

      Antworten
  14. ida meint

    28. Januar 2016 um 23:40

    Hallo!mein kind ist 8jahre ist im kosovo geboren hat papa östereich und ist auch familien name von den papa,und habe da in österech gehaeiratet auch mit östereich und haben wir gemacht für tochter familien visum und seit 2woche ist da in wien und seit 10tage hat schule angefangen und was ich volte fragen hat sie anschpruch für di 8jahre auch kinderbeihilfe bekommen oder nur seit sie da in wien ist!vielen dank

    Antworten
  15. Dominik Kien meint

    7. Oktober 2015 um 18:14

    Hallo,
    bekommt man Kinderbeihilfe, wenn man beim ersten Mal nicht ins Studium rein kommt, inzwischen ein Jahr freiwillig zum Bundesheer geht(müsste sowieso 6 Monate lang gehen, deshalb zur Überbrückung ein ganzes Jahr) und beim zweiten Mal dann rein kommt?
    Danke!

    Antworten
  16. Sandra meint

    2. Oktober 2015 um 15:11

    Hallo,

    Mein Arbeitgeber zieht von Deutschland nach Österreich, daher bräuchte ich einen österreichischen Vertrag. Wir sind Deutsche und leben auch in Deutschland. Wir haben noch kein Kind aber i.wann will man ja doch eins.
    Kann mir jemand sagen welche Ansprüche ich in Deutschland hätte und welche in Österreich ?
    Generell kann man wahrscheinlich sagen, ist man der Idiot wenn man nicht die Staatsbürgerschaft hat in der man Kindergeld erhält oder?
    Danke

    Antworten
    • Fabio meint

      8. November 2017 um 19:41

      Das ist falsch! Wie oben beschrieben wird, hat man Anspruch darauf, sobald das Kind in Österreich geboren wurde oder sich der Lebensmittelpunkt der Eltern in Österreich befindet. Der Anspruch ist also unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Dennoch bin ich der Meinung, dass sie sich am deutschen System bedienen sollten, denn da zahlen Sie ja auch weiterhin Steuern, nehme ich an. Also: Nicht ein System ausbeuten, zu dem man nichts beiträgt!

      Antworten
    • Micky meint

      7. Mai 2018 um 05:16

      Hallo,

      mach dir keine Sorgen, Du bekommst das gleiche Kindergeld wie alle anderen auch.
      Ich bin Italiner und habe 2 Kinder und erhalte das gleiche wie alle anderen hier auch.
      Wichtig Anmelden Hauptwohnsitz und die EWR anmeldung bei dem Auslaender Amt (15 Euro einmalig pro person). Dann noch deine Sozialversicherungnummer ( ecard) und halt deine Arbeitstelle ! Passt1 Geld kommt dann jeden Monat .

      Antworten
  17. Nina meint

    1. Oktober 2015 um 01:04

    Hallo!
    Ich bekomme morgen meine Schulbesuchsbestätigung und gehe anschließend zum Finanzamt.
    Ich habe die letzten vier Monate keine Kinderbeihilfe bekommen.
    Wenn ich den Antrag morgen hinbringe, wann bekomme ich dann das Geld?

    LG

    Nina

    Antworten
  18. Kürşad Koçak meint

    2. September 2015 um 22:05

    Hallo,
    Ich wohne seit vier Jahren in der Türkei.
    Ich fange dieses jahr an zu studieren in der Türkei.
    Meine Frage ist ob ich kinderbei Hilfe haben kann.
    Danke

    Antworten
    • Fabio meint

      8. November 2017 um 19:43

      Nein, du hast keinen Anspruch auf österreichische Kinderbeihilfe, sofern sich dein Lebensmittelpunkt, oder aber der deiner Eltern sofern du noch nicht dein 18. Lebensjahr vollendet hast, in Österreich befindet.

      Antworten
  19. Nicole meint

    24. August 2015 um 11:25

    Hallo

    Ich habe eine frage ab september bekommt jeder Kind im Schulalter eine zusätliche beihilfe , ist das auch möglich wenn ein Kind in die Spielgruppe geht und dies von der Jugendwohlfahrt bevorzugt wird, sie hat sich sehr entwickelt und das im guten.

    bitte um rückmeldung

    Antworten
  20. Katarina Hromadova meint

    7. August 2015 um 11:28

    Hallo,
    ich arbeite sowohl in der Slowakei, als auch Osterreich, mein Mann nur in der Slowakei. Wir haben 2 Kinder. Bis jetzt haben wir immer Anspruch auf Differenzzahlung der Familienbeihilfe gehabt, obwohl das Kindergeld in der Slowakei mein Mann bezieht. Ich habe gehört, dass es eine neue Regelung geben wird, und dass ich in der Zukunft Anspruch auf Differenzzahlung der Beilhilfe haben werde, falls ich es auch in der Slowakei beziehe.

    Ist das wahr?

    Danke sehr.

    Antworten
  21. alexandra meint

    10. Juni 2015 um 17:56

    Hallo,ich bin derzeit von meinem Mann getrennt und habe zugunsten meines Sohnes auf die Kinderbeihilfe verzichtet.Mein Sohn hielt es aber bei seinem Vater nicht mehr aus und zog am 5.Mai wieder zu mir.Mein Noch Ehemann rückt aber die KBH nicht mehr raus.Was kann ich jetzt tun,um schnell an dieses Geld zu kommen.Es ist eigentlich ein zusätzliches Taschengeld für meinen Sohn.
    Danke für Eure Hilfe

    Antworten
    • Fabio meint

      8. November 2017 um 19:50

      Also mit schnell wird das höchstwahrscheinlich nichts. Weil dein Sohn in der Zeit, in der sein Vater das Kindergeld bezog, auch bei ihm wohnte, ist alles mit rechten Dingen zugegangen und es wurde kein Gesetzesbruch begangen. Falls der Kindesvater dem Kind das Geld aber nicht zugute kommen hat lassen, kannst du eine zivilrechtliche Klage einreichen. Das Verfahren dauert dann, abhängig von Richter und besonderen Gegebenheiten in deinem Fall, wenige Wochen bis mehrere Jahre.

      Antworten
    • Micky meint

      7. Mai 2018 um 05:19

      Anwalt einschalten

      Antworten
  22. Alexandra meint

    25. Mai 2015 um 22:21

    Liebes FA,

    mein Mann und ich sind beide berufstätig in Deutschland, leben aber in Österreich. Ich beziehe Kindergeld für mieinen 8 -ährigen Sohn von Deutschland. Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung seitens Österreich?
    Eine Bekanntin hat mich darauf aufmerksam gemacht.

    Vielen Dank für eine rasche Antwort.

    Antworten
    • Petra meint

      18. April 2020 um 16:44

      Hallo,
      Ich bin gerade 8.Woche schwanger und arbeite in Österreich immer nur im Wintersaison. Die Saison ist am Ende März zu Ende und was dann? Hätte ich einen Anspruch an Kindergeld hier in Österreich,oder muss ich hier Hauptwohnsitz haben und das Kind hier gebären?
      Danke

      Antworten
  23. Mag.Mayer meint

    16. Mai 2015 um 02:05

    Alle österreichischen Eltern, unabhängig ihres Einkommens haben Anspruch auf die Familienbeihilfe! Dabei muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein.

    In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe
    In Österreich lebende Familien haben grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe
    Ausländische Eltern müssen sich regelmäßig in Österreich aufhalten. (es gilt §§8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes) Das Kind muss jedenfalls im gemeinsamen Haushalt leben.

    Antworten
  24. Renate Pevny meint

    25. Februar 2015 um 08:40

    Liebes FA,
    Ich bin Sozialberaterin und gehe doch richtig in der Annahme, dass Ein Vater aus Polen oder Deutschland,der hier in Österr.arbeitet für dein Kind in der Heimat die Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt?
    Ich ersuche um rasche Antwort, da ich dies für meine Beratung benötige.
    Vielen Dank im Voaraus

    Mit freundlichen Grüßen
    Dipl.Päd. Renate Pevny
    CaseManagement

    Antworten
    • monika meint

      26. Februar 2016 um 13:13

      ich habe eine frage? seit 10 Jahre Wonne ich in Österreich und ich habe Tochter in polen troztem kann ich aus suchen Kinderbeihilfe ich Österreich.

      Antworten
    • Micky meint

      7. Mai 2018 um 05:23

      die haben kindergeld in D und Polen, wenn Sie die kinder hier in A haben gibt es mehr.

      Antworten

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