In Österreich ist der private Anbau und Konsum von EU-zertifizierten Nutzhanfsorten erlaubt, sofern der THC-Gehalt der Pflanzen dauerhaft unter 0,3 % liegt und keine Absicht besteht, die Cannabis-Blüten zur Gewinnung von Suchtgift zu nutzen.

Hanf im Kinderhaushalt, was ist zu beachten?
Dennoch gibt es einiges zu beachten. Wenn Kinder im Haushalt sind, sind Eltern verpflichtet, Cannabis, geerntetes Pflanzenmaterial sowie Cannabissamen im Haushalt durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche, zu schützen. Da das menschliche Gehirn erst um das 25. Lebensjahr vollständig ausgereift ist, können selbst geringste Mengen von THC im Kindes- und Jugendalter irreparable Schäden verursachen.
THC dockt an bestimmte Rezeptoren im Gehirn an, was den Reifungsprozess des Gehirns massiv stören kann. Außerdem haben Kinder ein deutlich geringeres Körpergewicht wie Erwachsene, was dazu führen kann, das eine THC-Menge, die bei einem Erwachsenen wirkungslos ist, bei einem Kind Akutwirkungen wie starke Müdigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit, Orientierungslosigkeit oder noch schlimmer Herz-Kreislauf-Reaktionen auslösen kann. Eine oft unterschätzte Gefahr, wenn Cannabisprodukte offen aufbewahrt werden, ist vor allem auch die Verwechslungsgefahr bei Edibles.
Da THC-haltige Fruchtgummis, Kekse oder Brownies oft aussehen, wie normale Süßigkeiten, können Kinder sie optisch nicht von normalen Naschereien unterscheiden. Besonders gefährlich sind Fruchtgummis oder Kekse, weil diese von Kindern besonders geliebt werden. Die Aufnahme von Cannabisprodukten über den Magen erfolgt verzögert, was zu schweren Überdosierungen bei Kindern führen kann. Um eine Kindeswohlgefährdung durch den versehentlichen Konsum solcher Produkte auszuschließen, sind diese unzugänglich aufzubewahren.
Welche Schutzmaßnahmen sind geeignet, um Hanf richtig und sicher zu lagern, wenn Kinder im Haushalt leben?
Hanf wird üblicherweise geschützt vor Licht, Luft, Feuchtigkeit und Hitze aufbewahrt. Gut geeignet sind Braungläser oder undurchsichtige Behälter. Diese müssen luftdicht verschließbar sein. Um Cannabis richtig lagern und Qualitätsverluste durch Hitze zu vermeiden, sind ungeheizte, dunkle Räume zu nutzen. Das sind oft Keller, aber auch Schlafzimmer. Besonders bei letzteren besteht die Gefahr, dass die Cannabisprodukte in die Hände von Kindern gelangen können. Wichtigste Regel, um ungewollten Zugriff durch Kinder zu unterbinden: physische Sicherung!
Cannabisprodukte dürfen niemals lose in Schubladen oder Schränken aufbewahrt werden. Um einen wirksamen Zugriffsschutz zu gewährleisten, sind versperrbare Kassetten, Safe-Boxen, Tresore oder abschließbare Schränke zu nutzen. Die Schlüssel zu den Behältnissen oder Schränken sind ebenfalls zugriffssicher zu verwahren. Das heißt im besten Fall, die Schlüssel dürfen für Kinder nicht auffindbar sein. Eine weitere Maßnahme, um ungewollten Zugriff auf Cannabissubstanzen durch Kinder auszuschließen, ist eine durch Kinder unerreichbare Lagerung der Aufbewahrungsbehälter, etwa auf hohen Schränken. Da Kinder von Natur aus neugierig sind, sollte der Standort des Behälters ausnahmslos außerhalb der Reich- und Sichtweite von Kindern sein. Auch eine neutrale Verpackung der Substanzen kann von Vorteil sein. Die Aufbewahrungsbehälter sollten schlicht, am besten unbedruckt sein, sodass gar nicht erst der Anreiz entsteht, sie zu öffnen. Um Verwechslungen auszuschließen, kann eine klare Kennzeichnung der Behälter ebenfalls hilfreich sein. Ein deutlicher Warnhinweis (z. B. „Nur für Erwachsene“) auf dem Behälter, schreckt zumindest Kinder, die lesen können, vielleicht ab.
Was tun, wenn ein Kind Lebensmittel oder Getränke, die THC oder CBD enthalten, zu sich genommen hat?
Das können z. B. Backwaren wie Brownies und Kekse, aber auch Gummibärchen, Schokolade, Pralinen, Tees oder Limonaden sein. THC kann bei Kindern schwere Symptome auslösen: Sedierung, Erbrechen, Desorientierung und in seltenen Fällen Bewusstlosigkeit.
Erste Maßnahmen: Sofort die Vergiftungsinformationszentrale anrufen: 01 406 43 43 oder die 144 (Rettung & Notarzt).
Bis zum Eintreffen des Notarztes ist von dem Einsatz von Hausmitteln abzuraten. Keinesfalls darf dem Kind Milch eingeflößt werden. Die Ansicht, Milch neutralisiere Gifte, ist ein Mythos. Das Gegenteil ist der Fall. THC ist fettlöslich. Das in der Milch enthaltene Fett bindet das THC, was die Aufnahme über den Darm in die Blutbahn noch beschleunigen würde. Eventuell bereits vorhandene Vergiftungssymptome werden dadurch nur verstärkt. Also Finger weg von Milch.
Das Kind darf auch niemals zum Erbrechen gebracht werden. Das Risiko, dass Erbrochenes in die Luftröhre gelangt, ist nicht auszuschließen. Vor allem, wenn das Kind durch die sedierende Wirkung von Cannabis schläfrig oder gar bewusstlos wird, droht erhöhte Erstickungsgefahr. Auch die altbekannte Methode, durch Einflößen von Salzwasser Brechreiz auszulösen, ist bei Kindern völlig kontraproduktiv. Die Verabreichung von Salzwasser kann bei Kindern schwere Elektrolytstörungen im Gehirn auslösen.
Im schlimmsten Fall mit tödlichen Folgen. Bis der Arzt eintrifft, kann gegebenenfalls die Mundhöhle des Kindes von möglicherweise noch vorhandenen Resten von Cannabis-Süßigkeiten befreit werden. Das Kind ist in eine ruhige Umgebung, ohne helles Licht oder laute Geräusche zu bringen. Reden Sie leise und beruhigend auf das Kind ein. Um aufkommende Panikattacken oder Halluzinationen abzufangen, helfen beruhigende Worte am besten. Wenn der Arzt dann eingetroffen ist diesem direkt sagen, was und wie viel das Kind vermutlich konsumiert hat. Nur so kann er die richtige Behandlung einleiten.
Fazit
Wenn Hanf in einem Haushalt mit Kindern aufbewahrt wird, gilt zwingend das Prinzip „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ Sorglosigkeit kann hier schwerwiegende medizinische Folgen haben.
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