Die Schwangerschaft und die darauffolgenden Jahre des Mutter-Seins stellen in vielerlei Hinsicht eine besondere Belastung dar. Emotional erwarten die Schwangere ebenso viele Herausforderungen wie in rationaler Hinsicht.

In dieser Lebensphase sind alle alle klaren Linien und Anker mehr als Gold wert. Der Mutter-Kind-Pass in Österreich stellt genau diese gewünschte und erforderliche Klarheit her. Gerade im medizinischen Bereich darf nämlich nichts dem reinen Zufallen überlassen werden. Der Pass mit den festgesetzten Terminen sorgt genau für diese wichtige Struktur in der Schwangerschaft und kurz danach.

Welche Untersuchungen sind für die schwangere Frau vorgesehen?

In dieser Phase soll der Mutter-Kind-Pass vor allem die ideale Entwicklung des ungeborenen Kindes und der Frau gewährleisten. Nur wenn rechtzeitig potentielle Komplikationen entdeckt werden, können zeitgerechte Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Vor diesem Hintergrund stehen folgende Checks auf dem Plan:

  • Feststellung von Risiken für Mutter und Kind
  • Anamnese-Erhebungen
  • Gynäkologische Untersuchungen
  • Planung von weiteren Untersuchungen

Diese vier Schritte wiederholen sich mehrfach in allen Schwangerschaftsphasen, die sich laut dem Pass folgendermaßen einteilen:

  • bis zur 16. Schwangerschaftswoche
  • zwischen der 17. und 20. Woche
  • zwischen der 25. und 28. Woche
  • zwischen der 30. und 35. Schwangerschaftswoche
  • zwischen der 36. und 38. Schwangerschaftswoche

In der ersten Phase bis zur 16. Woche kommt zudem eine ausführliche Blutuntersuchung hinzu. Dabei wird auf eine mögliche Luesinfektion und HIV getestet. Darüber hinaus geht es um die Feststellung der Blutgruppe und des zugehörigen Rhesusfaktor. Tests zu Toxoplasmose und Titer dürfen auch nicht fehlen. Außerdem wird schon in dieser Phase das erste Mal der Hämoglobinwert und das Hämatokrit bestimmt.

Hinweis: Diese Untersuchungen zum Hämoglobin und Hämatokrit wiederholen sich zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche.

Die Untersuchungen in den folgenden Phasen der Schwangerschaft fallen in der Regel etwas einfacher aus. Aber es sollte die angebotene Beratung durch eine Hebamme in dieser Zeit genutzt werden und selbstverständlich werden diverse Ultraschalluntersuchungen in den folgenden Phasen laut Mutter-Kind-Pass eingeplant:

  • zwischen 8. und 12. Schwangerschaftswoche
  • zwischen 18. und 22. Woche
  • zwischen 30. und 34. Schwangerschaftswoche

Hinweis: Durch diese zeitlichen Phasen werden auch die Fristen für den MKP beschrieben. So muss die erste Schwangerschaftsuntersuchung bis zum 16. Monat durchgeführt werden und die erste Babyuntersuchung in der ersten Lebenswoche. Nur bei sehr seltenen Ausnahmen können diese Fristen geringfügige Erweiterungen erfahren.

Welche Untersuchungen sind für das geborene Kind vorgesehen?

Die gesundheitliche Überwachung sollte keinesfalls mit der Geburt enden. Die ersten wichtigen Lebensmonate bergen auch einige Gefahren, welche mittels dem Mutter-Kind-Pass minimiert werden sollen. Deshalb umfasst der Pass auch einen Plan, der grob bis zum 62. Lebensmonat des Kindes reicht.

In der ersten Lebenswoche werden meist noch im Krankenhaus die Größe und das Gewicht festgestellt. Zudem wird auf Beobachtungen der Mutter eingegangen und eine umfassende Anamnese darf auch nicht fehlen. Durch das entstehende Gesamtbild ergeben sich auch die Notwendigkeiten bei den Folgeuntersuchungen.

Zwischen der 4. und der 7. Lebenswoche werden diese Untersuchungen wiederholt und um eine orthopädische Komponente ergänzt. In orthopädischer Hinsicht geht es vor allem um die Gelenke, Muskeln und Sehnen. Gerade bei Kleinkindern muss die volle Funktionstüchtigkeit dieser Körperteile ärztlich festgestellt werden, da das Baby selbst kaum auf Mängel hinweisen kann.

Hinweis: Während den ersten beiden Untersuchungen wird die Kombination mit einer Hüftultraschalluntersuchung empfohlen, obwohl dies keine Pflicht darstellt. Auf die genauen Pflichten, die mit dem Mutter-Kind—Pass zusammenhängen, gehen wir im folgenden Abschnitt noch näher ein.

Zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat, dem 7. und 9. Monat und dem 10. und 14. Lebensmonat sollte laut Pass eine erneute Wiederholung dieser Untersuchungen stattfinden. Bei den letzten Terminen werden zudem der Hals-, Nasen- und Ohrenbereich miteinbezogen. Außerdem kommt ab dem 10. Monat eine Augenuntersuchung hinzu, welche in der Phase zwischen 22. und 26. Monat erneut wiederholt wird.

Nach dieser ersten Phase der Untersuchungen folgt noch ein zweiter Block, welcher ab dem 22. Lebensmonat beginnt. Bis zum 62. Lebensmonat stehen im Mutter-Kind-Pass noch 4 weitere Standard-Untersuchungen, bei denen eher allgemein die Gesundheit geprüft wird und die Mutter ihre Anliegen dem Arzt vortragen kann. Mit allen diesen Schritten schafft der Pass tatsächlich eine saubere Struktur, um durch die gefährlichste Zeit für ein Kleinstkind zu führen. Gerade durch solche Strukturen wurde die Sterblichkeit von Neugeborenen und Müttern wesentlich reduziert. Der Tod im Kindsbett war in früheren Epochen tatsächlich ein großes Problem. Aber mit dem Pass sind auch einige Pflicht verbunden.

Hinweis: Grundsätzlich sind keine Impfungen als Pflicht im MKP vorgesehen. Trotzdem wird jeder Mutter dieser wichtige Zusatz zum Schutz des Kindes empfohlen. Der Nestschutz trifft nämlich nur auf Infektionen und Erreger zu, mit denen sich das Immunsystem der Mutter bereits auseinandersetzen musste. Zu den wichtigsten Vorsorgeimpfungen für Säuglinge zählen unter anderem der Schutz vor Kinderlähmung, Tetanus, Hepatitis B und Keuchhusten. Bei den Untersuchungen kann sich jede Mutter über den kostenlosen Impfplan 2017 informieren.

Wie hängt der Mutter-Kind-Pass und das Kinderbetreuungsgeld zusammen?

Eltern sollten in erster Linie die strukturellen Vorteile des Passes sehen. Trotzdem stellt die zeitlich gerechte Einhaltung der wichtigsten Untersuchungen auch eine Pflicht dar. Sofern die Erfüllung ausbleibt, verringert sich auch das Kinderbetreuungsgeld (KBG), da der Kinderbetreuung nicht in vollem Maße nachgegangen wurde. Gerade in dieser Frage wurde kürzlich eine gesetzliche Änderung durchgesetzt, die eine Unterscheidung zwischen Kindern macht, die vor dem 1. März 2017 und ab diesem Datum geboren wurden.

Geburten bis zum 28. Februar 2017

Wenn eine Untersuchung verspätet oder gar nicht durchgeführt wird, dann wird das KBG halbiert bzw. der Tagessatz ab einem gewissen Lebensmonat um 16,50 Euro reduziert.

Geburten ab dem 1. März 2017

Für alle Neugeburten seit diesem Datum müssen die ersten sechs Untersuchungen sogar bei der Beantragung nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um alle Checks, welche bis einschließlich der ersten Lebenswoche des Kindes durchgeführt werden. Die weiteren vier Untersuchungen in der ersten Lebensphase des Babys müssen bis zum 15. Lebensmonat nachgewiesen werden. Es kann also schon beim Antrag zu Schwierigkeiten kommen, wenn den Pflichten des Mutter-Kind-Passes nicht ausreichend nachgegangen wurde.

Grundsätzlich wird durch jedes fehlende Untersuchung 1.300 Euro des Bezuges gestrichen. Da sich das KBG an dem letzten Einkommen orientiert (80 Prozent), aber maximal 66 Euro pro Tag bzw. 2.000 Euro pro Monat beträgt, kann dieser Einschnitt durchaus gravierend sein.

Hinweis: Trotz diesen doch relativ strikten Bestimmungen, gehören die Beratung durch eine Hebamme und die Ultraschalluntersuchungen der Hüfte nicht zu den vorgeschriebenen Pflichten. Außerdem können bei einzelnen MKP Untersuchungen die Notwendigkeit von weiteren Checks eingeschränkt werden, sofern die Entwicklung des Kindes dies rechtfertigt.

Voraussetzungen und Kosten des MKP

Grundsätzlich steht jeder werdenden Mutter und jedem Baby in Österreich der Mutter-Kind-Pass zu. Dies gilt auch für Frauen, die keine österreichische Staatsbürgerinnen sind. Hier ist allerdings zu vermerken, dass die Voraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld, welches mit dem MKP zusammenhängt, durchaus etwas restriktiver sind.

Die Kosten für den Mutter-Kind-Pass und zugehörigen Untersuchungen betragen grundsätzlich Null Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn tatsächliche Vertragsärzte der Krankenkassen genutzt werden. Bei reinen Privatärzten können die Kosten etwas höher ausfallen. Grundsätzlich betonen die kostenlosen Untersuchungen jedoch die Hilfestellung, welche durch den Pass geboten werden soll. Obwohl Pflichten bezüglich dem KBG integriert sind, steht die hilfreiche Struktur im Vordergrund, da keine Mutter dazu gezwungen wird, teure Checks in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Vertragsärzte können sein:

  • Fachärzte für Frauenheilkunde
  • Allgemeinmediziner
  • Ambulanzen der GKK
  • Ambulanzen mit Geburtshilfen
  • Beratungsstellen für Schwangerschaften

Hinweis: Selbst Frauen, die nicht bei ein er Krankenversicherung gemeldet sind, können über das Einholen eines entsprechenden Antrags einen Anspruch auf diese kostenlosen Untersuchungen erwerben.

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