Das Thema rund um die Pflegefreistellung (umgangssprachlich Pflegeurlaub) ist sehr komplex. Viele Arbeiter und Angestellte setzen sich mit der Thematik erst auseinander, wenn der Ernstfall eingetreten ist, dabei ist es sehr zu empfehlen, dass Sie sich bereits im Vorhinein Informationen einholen.

Der Ernstfall bringt genug Konsequenzen mit sich, sodass es sehr nützlich ist, wenn zumindest die gesetzliche Grundlage klar ist. In diesem Artikel wollen wir nun darauf eingehen, was das Gesetz sagt, welche Sonderregelungen es gibt und welche Informationen sonst noch wichtig sind.

Was sagt das Gesetz zur allgemeinen Pflegefreistellung?

pflegeurlaub
Krankes Kind: Welchen Anspruch auf Pflegefreistellung habe ich?

Zu Anfang erbringen wir gleich einen ganz wichtigen Hinweis: Bei einer Pflegefreistellung handelt es sich nicht um Urlaub. Vielmehr ist dies als Sonderfall der Dienstverhinderung zu sehen, der aufgrund von familiären Verpflichtungen, beispielsweise bei einem erkrankten nahestehenden Familienmitglied, basiert.

Wer hat Anspruch auf Pflegefreistellung?

Wer hat aber nun überhaupt einen Anspruch auf diese Art der Freistellung? Prinzipiell trifft dies auf jeden Arbeitnehmer zu, der in einem privatrechtlichen Verhältnis einer Arbeit steht. Welche Gründe kann es nun für diese Art der Freistellung aufgrund einer Pflege geben? Dies trifft dann zu, wenn eine notwendige Pflege eines erkrankten Angehörigen vorliegt. Dieser muss in der Regel jedoch im gemeinsamen Haushalt leben, es gibt allerdings auch Ausnahmen. Welche Personen gehören nun dazu?

Hier eine Auflistungen von den möglichen Gründen:

  • Personen, die in gerader Linie verwandt sind. Dazu zählen Kinder, Enkelkinder, Eltern und
    auch die Großeltern.
  • Wahl- oder Pflegekinder
  • leiblicher Nachwuchs des Ehepartners oder des eingetragenen Partners oder des
    Lebensgefährten
  • Ehepartner
  • eingetragene Partner
  • Personen, mit der Sie im Sinne einer Lebensgemeinschaft leben (was somit auch auf
    gleichgeschlechtliche Beziehungen zutrifft)

Welche genauen Regelungen gibt es für Kinder?

Nun kommen wir zu einer Ausnahmeregelung. Wie schon erwähnt, muss die zu betreuende Person eigentlich unter demselben Dach leben, nicht aber der Nachwuchs.

Seit dem 1. Jänner 2012 liegt dahingehend eine neue Grundlage vor. Eltern haben, unabhängig davon, ob das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht, einen Anspruch auf Pflegefreistellung für ihren Nachwuchs. Dabei sind die bisherigen Formulierungen zum Teil sehr oberflächlich. Wann besteht nun eine notwendige Betreuung eines eigenen Kindes, Wahl- oder Pflegekindes?

Beispielsweise dann, wenn die zuständige Betreuungsperson ausfällt, welche der Ehepartner, der eingetragene Partner oder der Lebenspartner sein kann.

Kind muss ins Spital

Was passiert, wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt vorliegt?

kind-im-krankenhaus
Auch wenn das Kind im Krankenhaus ist, hat man Ansprucht auf Pflegeurlaub – Lesen Sie welche:

Hier sind Altersbegrenzungen zu beachten. Wenn das Kind das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht das Recht auf Pflegefreistellung. Wiederum auch für das noch nicht zehnjährige Kind des eigetragenen Partners oder Lebenspartners. Im Sonderfall der Scheidung gibt es auch eine Regelung.

Die leiblichen Eltern, aber auch die Wahleltern oder Pflegeeltern haben nach der Scheidung bzw. Trennung und Erkrankung des Kindes Anspruch auf Pflegefreistellung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nachwuchs im gemeinsamen Haushalt lebt oder nicht. Die Freistellung kann just nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden.

Wie sieht es mit näheren Verwandten aus?

Die gesetzlichen Regelungen sind hier sehr klar formuliert. Nur die unmittelbare Umgebung bzw. damit verbundene Verwandte fallen unter die Regelung. Sollten Sie beispielsweise mit Ihrer Schwester oder Ihrem Bruder unter einem Dach leben und diese Person pflegebedürftig sein, greift das Gesetz nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Diese lassen sich kurz und bündig darstellen. Sie müssen dabei, bedingt durch die Pflegebedürftigkeit einer nahestehenden Person, nachweislich daran gehindert sein, eine entsprechende Leistung bei der Arbeit zu erbringen.

Um diesen Nachweis begründen zu können, gibt es nun zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Entweder es gibt eine mündliche oder schriftliche Mitteilung
  • oder Sie legen ein ärztliches Attest vor.

Wie lange kann ich Pflegeurlaub gehen?

Auch was die Dauer betrifft, gibt es eine Regelung. Innerhalb eines Arbeitsjahres können Sie diese Freistellung höchstens im Ausmaß der Wochenarbeitszeit beanspruchen. In vielen Fällen scheitert es an einer guten Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Stundeweise Pflegefreistellung
Auch stundeweise Pflegefreistellung ist möglich

Es bleibt freilich Ihnen überlassen, inwiefern Sie dies kommunizieren wollen. In der Regel ist es jedoch zu empfehlen, dass Sie auf Ihren Vorgesetzten zugehen und den Sachverhalt detailliert schildern. Sie schaffen somit Verständnis und bereiten den Vorgesetzten auf einen etwaigen Ausfall vor. Im Zuge dessen können Sie auch abklären, ob Ihr Vorgesetzter auf ein ärztliches Attest besteht. Sollte Ihr Vorgesetzter darauf bestehen, muss er jedoch die Kosten für das Attest übernehmen. Dieses wird nämlich von den meisten Krankenkassen nicht übernommen.

Wenn Sie allerdings aus freien Stücken ein Attest beantragen, haben Sie selbst die Kosten zu tragen. Ein wenig schwammig ist die Formulieren, ob es eine geeignete Ersatzperson zur Pflege gibt. Ist dies der Fall, ist die Fürsorge durch Ihre Person nicht notwendig. Doch was ist eine geeignete Ersatzperson? Womöglich der Ehepartner, der weniger oder gar nicht arbeitet? Die Großeltern, die im gleichen Haus leben?

Diesen Sachverhalt gilt es individuell zu eruieren, sodass Sie nicht Gefahr laufen, einen Fehler zu begehen. In keinem Fall sind Sie allerdings dazu verpflichtet Pflegepersonal einzustellen. Im Idealfall, um Ihren Arbeitgeber entgegenkommen zu können, haben Sie die Möglichkeit, auch nur tage- oder stundenweise eine Pflegefreistellung zu beantragen.

Was ist die erweiterte Pflegefreistellung?

Das Gesetz hat zu diesem Sachverhalt eine Erweiterung parat. Aus zwei verschiedenen Gründen lässt sich ableiten, warum diese Erweiterung vorliegen kann.

  • Zum einen, weil die erste Woche zur Pflegefreistellung zur Gänze verbraucht ist.
  • Zum anderen, weil eine erneute Arbeitsverhinderung aufgrund der Pflege eines noch nicht zwölfjährigen Kindes vorliegt.

Allerdings dürfen Sie in diesem Fall keinen weiteren Anspruch auf Entgeltfortzahlungen haben, weil dies beispielsweise den gesetzlichen Bestimmungen, dem Kollektivvertag oder dem Arbeitsvertrag entspricht. Im Zuge dessen erhalten Sie eine weitere Woche Anspruch auf Pflegefreistellung innerhalb eines Arbeitsjahres. Auch hier sollten Sie den Arbeitgeber rechtzeitig vorwarnen.

Wir empfehlen Ihnen im Falle eines Falles die Arbeiterkammer aufzusuchen. Hier erhalten Sie unverbindlich und kostenlos eine objektive und nachhaltige Beratung sowie weiterführende Informationen. Vor allem bei Sonderkonstellationen, wie wir sie weiter oben beschrieben haben, ist dieser Schritt notwendig.

Was ist der einseitige Urlaubsantritt?

In einem schwerwiegenden Fall kann es passieren, dass der Zeitrahmen der erweiterten Freistellung ebenfalls aufgebraucht wurde. Im Falle der notwendigen Pflege für ein noch nicht zwölfjähriges Kind können Sie ohne weitere Zustimmung des Arbeitgebers Urlaub beantragen bzw. beanspruchen.

Auch hier weisen wir aus Fairnessgründen darauf hin, dass Sie Ihrem Vorgesetzten umgehend Bescheid geben sollten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 Kommentare

  1. Hallo,
    mein im selben Haushalt lebender Vater wird an beiden Augen operiert. Da meine Mutter keinen Führerschein besitzt und er selber die entsprechenden Fahrten ins Krankenhaus und wieder nach Hause nicht allein machen darf, möchte ich hierfür Pflegeurlaub beanspruchen – geht das? Im Gesetz ist die Definition der „Pflegebedürftigkeit“ nämlich nicht näher definiert.

  2. Hallo ich wahr ein Woche pflegeurlaub weil mein Frau hat schweia Grippe koppt und ich habe zwei kleine Kinder 3 und 10 Jahre alt ich muss Kinder aufpassen mein FiRMA meine pflegeurlaub abgelent

  3. Hallo! Weiß jemand, ob man bei 2 Kindern den doppelten Anspruch hat?
    Sprich 2 Wochen und 2 zusätzliche Wochen, wenn das Kind jünger als 12 Jahre alt ist?
    Oder gilt das einfach für die Familie? Eigentlich kann man ja auch den Partner pflegen müssen und da ist bei 2 Kindern die eine Woche schnell mal ausgeschöpft… Danke! LG

  4. Generell hat man ja eine Woche Pflegefreistellung im Ausmaß einer Wochenarbeitszeit, egal, wie viele nahe Angehörige im selben Haushalt leben.
    Ist die erste Woche zur Gänze verbraucht, hat man Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung (für Kinder bis 12 Jahre). Man darf die 2. Woche nur dann nehmen, wenn das Kind neuerlich erkrankt. Nicht, wenn es 2 Wochen durchgehend krank ist.
    Wie ist das wenn man zwei oder mehrere Kinder hat? Bekommt man für jedes Kind unter 12 Jahre eine zusätzliche zweite Woche, oder gilt 2 Wochen im Jahr, ganz egal wie viele Kinder man hat?

  5. Hallo!
    Bekommt man Pflegefrei für seine jüngere Schwester (13 Jahre?) bin Angestellte und leben unter einem Dach?
    Laut Arbeiterkammer heißt es ja, sie sind laut:
    § 16. (1) Abs. 1. (Urlaubsgesetz) wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahe Angehörigen oder… – fällt. Und auch nach dem Paragraphen fallen: § 8 Abs. 3 AngG in Klammer (Angestelltengesetz)
    Bitte um Hilfe!
    Die Firma weigert sich!