Das Jugendschutzgesetz ist dafür da, Kinder und Jugendliche vor körperlichen, geistigen und sozialen Gefahren zu schützen. Nebenbei soll auch die Eigenverantwortlichkeit der jungen Menschen gefördert werden.

Erwachsene Bezugspersonen sollen so dem jungen Menschen Schritt für Schritt vermitteln Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Mit dem Beginn des Jahres 2019 hat sich einiges in Österreich verändert. Dieser Beitrag zeigt die momentanen Regelungen auf und hilft Ihnen ein breites Wissen über die Thematik Jugendschutz zu entwickeln.

Der einheitliche Jugendschutz in Österreich

Mit dem Jugendschutzgesetz werden alle Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag angesprochen. Die Regelungen waren immer den Bundesländern vorbehalten, doch ab dem 1. Jänner 2019 gelten erstmals einheitliche Bestimmungen. Die Bundesländer Salzburg und Wien werden sich bei den Bestimmungen zu den Ausgehzeiten sowie Alkohol und Tabak erst innerhalb des ersten Quartals anpassen.

Gleiches gilt für Oberösterreich bei den Aspekten Tabak und Alkohol. Aufgrund dessen ist es so, dass sich, vor allem im ersten Quartal des Jahres 2019, noch abweichende Regelungen feststellen lassen. Allen Jugendlichen wird deshalb grundsätzlich empfohlen, sich über die Regelungen der unterschiedlichen Bundesländer zu informieren, wenn sie dieses besuchen wollen. Dies galt aber bis heute auch schon bei anderen Ländern.

Die jungen Menschen müssen sich vor einem Auslandsaufenthalt immer erkundigen, wie die Regelungen im Aufenthaltsland sind. Es gibt jedoch bestimmte Personenkreise, die bereits vor ihrem 18. Geburtstag als volljährig zählen und aufgrund dessen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes nicht beachten müssen. Diese Personengruppen sind Angehörige des Bundesheeres, Zivildienstleistende und Verheiratete.

Wie sehen die Regelungen beim Rauchen aus?

Ab dem 1. Jänner 2019 ist es in Österreich verboten, Wasserpfeifen, elektronische Produkte, die der Verdampfung oder Verbrennung dienen, Tabakerzeugnisse und Zigaretten an Menschen, welche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, abzugeben.

Es spielt keine Rolle, ob die genannten Dinge Nikotin enthalten oder nicht. Aufgrund dessen gilt dieses Verbot auch für Schnupftabak, Kautabak, E-Zigaretten, E-Shisha und Shisha. Da die Nichtraucher und Nichtraucherinnen geschützt werden sollten, besteht in Schulen und bei schulbezogenen Veranstaltungen ein striktes Rauchverbot. Ebenso darf in öffentlichen Räumen und öffentlichen sowie privaten Verkehrsmitteln nicht mehr geraucht werden. Im privaten Pkw greift dieses Verbot allerdings nur, wenn sich ein Kind im Fahrzeug befindet, welches noch nicht 18 Jahre alt ist.

Die Verkäufer und Verkäuferinnen von Zigaretten sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Personen, welche diese Dinge erwerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wie sehen die Regelungen beim Alkohol aus?

  • Alle Menschen, welche unter 16 Jahre alt sind, dürfen keinen Alkohol konsumieren.
  • Jugendliche, welche mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen nur nicht gebrannten Alkohol konsumieren. Hierzu zählen vor allem Wein und Bier.
  • Auf gebrannten Alkohol wie Spirituosen muss bis zum 18. Geburtstag verzichtet werden.

In diese Kategorie sind auch Liköre, Whiskey, Wodka und Rum einzuordnen. Alcopops, Mischgetränke aus Spirituosen und Limonade, dürfen ebenso erst ab 18 Jahren konsumiert werden. Dies resultiert daraus, da sich in diesen Getränken gebrannter Alkohol befindet. Es ist verboten, Alkohol bei Schulveranstaltungen oder in der Schule selbst zu trinken.

Wie sehen die Regelungen für illegale Drogen aus?

Es gibt bestimmte Substanzen, deren Konsum generell verboten ist. Die Substanzen können im Suchtmittelgesetz gefunden werden. Dieses Verbot gilt zum Beispiel für Heroin, Amphetamine, Kokain oder Cannabis.

Jeder, der nur mit geringen Mengen erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da dies keine Verwaltungsübertretung mehr darstellt. Für die volljährigen Bezugspersonen der Jugendlichen ist es wichtig, ein Gespräch mit den jungen Menschen zu führen, wenn sie in Kontakt mit diesen Substanzen kommen. Die Jugendlichen müssen unbedingt über die Gefahren und die Wirkungen der verbotenen Substanzen aufgeklärt werden.

Wie sehen die Regelungen für die Ausgehzeiten aus?

In den Jugendschutzgesetzen sind Zeiten festgeschrieben, in denen sich Jugendliche, ohne Erwachsene, in öffentlichen Räumen aufhalten dürfen.

Folgende Zeiten sind zu beachten:

  • bis zum 14. Geburtstag: bis 23 Uhr
  • bis zum 16. Geburtstag: bis 1 Uhr
  • ab dem 16. Geburtstag: unbeschränkt

Diese Zeiten bieten nur einen Anhaltspunkt. Die Erziehungsberechtigten können die Zeiten natürlich verkürzen, dürfen sie aber nicht verlängern. Wenn eine Person dabei ist, die mindestens 18 Jahre alt ist und die Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten übertragen bekommen hat, gelten diese Zeiten nicht. Es ist generell zu empfehlen stets einen Ausweis mitzuführen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Jugendliche sich im Falle des Falls vor der Polizei ausweisen können müssen.

Wie sehen die Regelungen bei Reisen und Übernachtungen aus?

Das Übernachten auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen oder Hotels ist im Jugendschutzgesetz nicht gesondert geregelt. Dies bedeutet, Jugendliche dürfen dort ab dem 16. Geburtstag ohne eine Aufsichtsperson nächtigen. Dies allerdings nur, wenn es die Erziehungsberechtigten erlauben. Es gilt zu empfehlen, vorab abzuklären, ob Jugendliche alleine einchecken dürfen.

Wie sehen die Regelungen bei jugendgefährdenden Dienstleistungen, Medien oder Gegenständen aus?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Medien besuchen, verwenden oder erwerben, welche besonders diskriminierend, pornografisch oder brutal sind. Diese Dienstleistungen, Spiele oder Filme dürfen Jugendlichen aber dennoch angeboten werden. In diesen Fällen sind die erwachsenen Bezugspersonen dafür zuständig, darauf zu achten, dass Jugendliche nicht auf solche Dinge treffen können und dementsprechende Vorkehrungen einzurichten.

Wie sehen die Regelungen bei verbotenen Orten aus?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Peepshows, Nachtlokale oder Bordelle besuchen. Grundsätzlich ist der Besuch von jeglichen Betrieben, Räumlichkeiten, Lokalen und Veranstaltungen verboten, welche die Jugendlichen in der Entwicklung beeinträchtigen könnten. Die österreichischen Lotterien haben eine freiwillige Selbstbeschränkung vorgenommen. Dies bedeutet, die Teilnahme an Toto und Lotto ist erst ab 16 Jahren gestattet. Sportwetten, Klassenlotterien sowie das Online-Glücksspiel sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Es ist wichtig, junge Menschen bei Glücksspielen zu unterstützen und dementsprechend zu begleiten.

Mit welchen rechtlichen Folgen müssen Erwachsene und Jugendliche rechnen, wenn die Regelungen nicht eingehalten werden?

Die Verstöße werden meist als Verwaltungsübertretung bestraft. Die Höhe der Strafe sowie der Art ist meist von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Die Landesgesetze definieren die Höchststrafen und die zuständige Stelle legt anschließend eine Strafe für den Einzelfall fest. Jugendliche dürfen anstelle von einer Geldstrafe oder Sozialstunden keine Haftstrafe antreten. Die Erwachsenen müssen darauf achten, dass ihre Kinder das Jugendschutzgesetz nicht verletzen können. Wenn gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen wird, können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Eventuell kann auch eine Meldung an die Gewerbebehörde dazu kommen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert