Mütter und Väter werden in Österreich finanziell unterstützt, sobald sie Nachwuchs bekommen (ganz gleich, ob die Eltern selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind). Mütter und Väter haben gleichermaßen Anspruch auf Karenz, obwohl nach wie vor der Trend darin liegt, dass Mütter die längere Karenzzeit in Anspruch nehmen.
Grund dafür ist das immer noch verbreitet höhere Grundeinkommen bei Männern, das dazu beiträgt, dass es sich einfach nicht rentiert, als Frau in Karenz zu gehen.
Fokus Kinderbetreuungsgeld (Karenz)
Mütter und Väter haben Anspruch auf Karenz, das bedeutet: Anspruch auf die Freistellung von der Arbeit bei Entfall des Gehalts. Anstelle des Einkommens beziehungsweise des Lohns erhalten die Mutter oder der Vater das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld). Die maximale Dauer für den Bezug von Karenzgeld liegt bei insgesamt zwei Jahren, beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist (acht Wochen nach einer herkömmlichen Geburt bzw. zwölf Wochen nach einer Früh- oder Risikogeburt).
Was muss ich beachten?
Bei der Anmeldung für das Kinderbetreuungsgeld gelten für Mütter und Väter unterschiedliche Meldefristen. Diese sind sowohl im Mutterschutzgesetz als auch im Väterkarenzgesetz festgehalten.
Wichtig ist, dass die arbeitsrechtlichen Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber unabhängig von der Antragsstellung auf Kinderbetreuungsgeld gelten.
Als Ausnahme gilt: Sofern die vereinbarte Karenz weniger als zwei Monate dauert, müssen Verlängerung und Dauer bis spätestens zwei Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Karenzende bekannt gegeben werden.
Väterkarenz
Sollten Sie als Vater die Karenzzeit in Anspruch nehmen wollen, dann muss nachgewiesen werden, dass Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und dass die Mutter nicht gleichzeitig Karenz in Anspruch nimmt.
Sehr wohl ist es möglich, einen Monat gemeinsam mit der Mutter in Karenz zu gehen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt die Arbeiterkammer, die Karenzdauer mit dem Dienstgeber schriftlich zu vereinbaren.
Wichtig: Meldefristen einhalten
Achten Sie darauf, dass wenn die oben genannten Meldefristen nicht eingehalten werden, der komplette Rechtsanspruch auf Karenz verloren geht. Der Dienstgeber braucht den Karenzwunsch seines Mitarbeiters also nicht stattzugeben.
Ebenso muss man bei versäumter Meldung nach Ende der Schutzfrist damit rechnen gekündigt zu werden (das heißt, es besteht kein Kündigungs- und Entlassungsschutz), wobei das Arbeits- und Sozialgericht der Entlassung vorab zustimmen muss. Sollte der Dienstgeber zustimmen, kann die Karenz aber auch trotz versäumter Frist vereinbart werden.
Wissenswertes zum Kinderbetreuungsgeld in Österreich
Das neue Gesetz zum Kinderbetreuungsgeld gibt es seit dem 1. Jänner 2010. Eltern können aus zwei Systemen mit insgesamt fünf verschiedenen Bezugsvarianten des Kinderbetreuungsgeldes wählen.
Grundsätzlich werden das pauschale und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unterschieden, wobei beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld, wie der Name schon sagt, eine monatliche Pauschale ausgezahlt wird und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ein Prozentsatz des bisherigen Einkommens.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann höchstens für ein Jahr bezogen werden. Ebenfalls sollten Sie bedenken, dass je nach Bezugsvariante unterschiedliche Zuverdienst-Grenzen bestehen und auch ergänzende Leistungen wie der Mehrlingszuschlag können in ihrem Ausmaß variieren.
Die Entscheidung gut abwägen
Es ist also auf jeden Fall sinnvoll, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bezugsvarianten vorab abzuwägen, um eine für den persönlichen Bedarf optimale Entscheidung treffen zu können.
Die Bezugsvariante kann nach der Beantragung im Regelfall nicht mehr geändert werden. Hilfestellung kann der Kinderbetreuungsgeld-Vergleichsrechner des Bundesministeriums geben.
Sollten Sie eine pauschale Bezugsvariante wählen, so wird die individuelle Zuverdienst-Grenze (diese beträgt max. 60 % der Letzteinkünfte) ermittelt. Wählt man hingegen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, berechnet der Vergleichsrechner den jeweiligen Tages- und Monatsbetrag.
Wieviel Kinderbetreuungsgeld bekomme ich?
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist in der Regel eine sehr beliebte Karenzregelung und wird von zahlreichen Österreichern und Österreicherinnen in Anspruch genommen. Mit der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick die Vorteile der einzelnen Bezugsmodelle.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Variante | Vorteile | Bezugshöhe | Wissenswertes |
---|---|---|---|
30+6 | Wird das Kinderbetreuungsgeld durch nur ein Elternteil in Anspruch genommen (egal ob Mutter oder Vater), liegt die Bezugsdauer beim Ende des 30. Lebensmonats des Kindes. Nehmen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, verlängert sich die Bezugsdauer um mindestens zwei Monate. Das Kinderbetreuungsgeld wird maximal bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. | € 14,53 pro Tag ca. € 436 / Monat | Da es sich um einen Tagessatz handelt, kann der monatliche Betrag je nach Dauer des Monats variieren. Das gilt natürlich für alle vier Varianten. |
20+4 | Bei Inanspruchnahme eines Elternteiles liegt die Bezugsdauer beim Ende des 20. Lebensmonats des Kindes. Nehmen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, wird maximal bis zum Ende des 24. Lebensmonats des Kindes ausbezahlt. | € 20,80 pro Tag ca. € 624 / Monat | |
15+3 | Bei Inanspruchnahme eines Elternteiles liegt die Bezugsdauer beim Ende des 15. Lebensmonats des Kindes. Wenn beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats. | € 26,60 pro Tag ca. € 800 / Monat | |
12+2 | Ein Elternteil maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes, bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile maximal bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes. | € 33 pro Tag ca. € 1000 / Monat | Hier muss festgestellt werden, ob sich die pauschale Variante rentiert oder man besser auf die einkommensabhängige Variante zurückgreifen sollte. |
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