Bausparen ist bekanntlich die beliebteste Sparform in Österreich. Es ist in vielen österreichischen Familien schon fast Tradition, für den eigenen Nachwuchs einen Bausparvertrag abzuschließen. Somit ist der Bausparvertrag auch ein beliebtes Geschenk zu den verschiedensten Anlässen.

Viele Eltern sehen einen Bausparvertrag als sinnvolle Investition in die Zukunft ihrer Kinder. Im Gegensatz zu anderen Geschenken kann der Beschenkte vor allem in späteren Jahren davon profitieren. Diese Sparform wird für Neugeborene und Kleinkinder ebenso genutzt wie für Kinder und Jugendliche.

Einen Bausparvertrag schenken

Typische Anlässe, zu denen Bausparverträge für minderjährige Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden, sind

  • Geburt
  • Taufe
  • Schulanfang
  • Erstkommunion
  • Firmung.

Ebenso stellen sie aber auch geeignete Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke dar. Viele Kinder verfügen über mehrere Bausparverträge. Bausparverträge für Kinder werden regelmäßig so angelegt, dass sie zum 18. Geburtstag auslaufen. Damit stellen sie aus finanzieller Hinsicht einen guten Start in die Volljährigkeit sicher.

Vorteile eines Bausparvertrages für ein Kind

Die Vorteile des Bausparens ergeben sich vor allem aus der hohen Sicherheit dieser Sparform gegenüber anderen Anlageformen und der späteren Möglichkeit, Vergünstigungen im Rahmen des Bauspardarlehens in Anspruch nehmen zu können.

Tipp: Weiterführende Infos zu Bausparverträgen finden Sie hier:
www.finanztalk.at/bausparen-in-oesterreich-welche-vorteile-bietet-ein-bausparvertrag

Sicherheit

Die hohe Sicherheit ergibt sich aus der Tatsache, dass die vier österreichischen Bausparkassen sehr strikten gesetzlichen Regelungen unterliegen, deren Einhaltung von der österreichischen Finanzmarktaufsicht überwacht wird. Den Bausparkassen ist es demnach untersagt, mit den Geldern ihrer Anleger zu spekulieren. Die Mittel dürfen vielmehr nur für die Vergabe von Bauspardarlehen an Bausparer eingesetzt werden.

Zudem fallen die Bauspareinlagen unter den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz der Bausparkasse ist demnach das Guthaben jedes Bausparers bis zu einem Betrag von 100.000,- € gesetzlich gesichert.

Staatliche Förderung (Bausparprämie)

Stets beliebt: Bausparen in ÖsterreichBausparern steht eine staatliche Förderung in Form der jährlichen Bausparprämie zu, die zwischen 1,5 % und 4 % liegt und jährlich neu festgelegt wird. Im Jahr 2015 beträgt sie ebenso wie im Vorjahr 1,5 %. Im Gegensatz zu den Bausparzinsen ist die staatliche Prämie von der KESt befreit.

Grundsätzlich können für ein Kind mehrere Bausparverträge abgeschlossen werden. Die Bausparprämie kann allerdings nur einmal gewährt werden, selbst wenn mehrere Verträge bestehen, weil pro Person nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden kann. Die förderbaren Beträge sind auch hinsichtlich der Höhe pro Person begrenzt (Maximalbetrag: 18 €).

Bauspar Zinsen

Die anfallenden Zinserträge unterliegen der Kapitalertragssteuer von 25 %. Sie fallen aber mitunter höher aus als die klassischen Zinsen bei Sparbüchern.

Bauspardarlehen

Der primäre Vorteil des Bausparens liegt im Anspruch auf ein Bauspardarlehen mit günstigen Rückzahlungsmodalitäten und niedrigen Zinsen. Dies ist auch der Grund, warum sich viele Sparer für den Abschluss eines Bausparvertrages entscheiden.

Das Bauspardarlehen kann nicht nur für den Wohnbau, sondern auch für Aus- und Weiterbildung sowie Pflege beantragt werden. Für junge Erwachsene sind vor allem die Wohnbaufinanzierung und die Bildung relevant. Das Bauspardarlehen kann für alle wohnwirtschaftlichen Vorhaben beansprucht werden wie Hausbau, Kauf von Grundstücken und Immobilien, Renovierung, Sanierung und Modernisierung sowie Ablösezahlungen und Umschuldung, sofern sie einem der genannten Zwecke dienen. Ebenso kann die Bausparfinanzierung für alle Ausgaben im Zusammenhang mit Bildung eingesetzt werden. Zu denken ist dabei unter anderem an Studium, Berufsschulausbildung und Kurse an Volkshochschulen.

Das Bauspar Guthaben ist nicht zweckgebunden

Die Ersparnisse aus Bausparverträgen stellen für viele junge Erwachsene eine wichtige Basis für den Start in die Eigenständigkeit dar. Da das Guthaben nicht zweckgebunden ist, können sie nach Ablauf und Auszahlung über die Ersparnisse frei verfügen. Der ausgezahlte Betrag muss daher nicht zwingend für die Errichtung eines Eigenheims oder den Kauf einer Wohnung verwendet werden. Es ist somit genauso möglich, das Guthaben in die Anschaffung eines eigenen Autos zu investieren.

Die Vorteile eines Bausparvertrags können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn keine späteren Bauvorhaben geplant sind. Davon ausgenommen ist allerdings die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens, die jedenfalls entsprechende Bauprojekte voraussetzt.

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Rechtliche Aspekte beim Abschluss eines Bausparvertrages für ein Kind

Aus rechtlicher Sicht gibt es bei Abschluss eines Bausparvertrags für Kinder einige Punkte zu beachten. Je nach Alter des Kindes stellt sich die Rechtslage unterschiedlich dar. Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person, die in Österreich steuerpflichtig ist, einen prämienbegünstigten Bausparvertrag besitzen kann. Das heißt, dass auch Babys und Kleinkinder Vertragsinhaber sein können.

Allerdings bedarf es bei minderjährigen Kindern der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Eltern haben damit als gesetzliche Vertreter die Möglichkeit, einen Bausparvertrag für ihre minderjährigen Kinder zu unterfertigen. Ebenso können auch Großeltern, Tanten, Onkeln, Freunde und Bekannte einen Bausparvertrag für minderjährige Kinder abschließen, wenn der gesetzliche Vertreter denselben unterschreibt. Mit Eintritt der Volljährigkeit erlischt die Verfügungsberechtigung des gesetzlichen Vertreters über den Bausparvertrag. Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahren können denselben auch ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters unterfertigen, sofern sie bereits über ein eigenes Einkommen verfügen.

Alternative – ein Sparkonto für Kinder

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