Kinderbetreuungsgeld erhält grundsätzlich jeder, der in Österreich ein Kind zur Welt bringt und Anspruch auf die Auszahlung hat, wobei dieser ab der Geburt des Kindes besteht und unterschiedlich lange dauern kann.

Anspruchsberechtigte

Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat nur jeweils ein Elternteil, das gilt sowohl für leibliche Eltern als auch für Adoptiveltern. Neben dem Bezug der Familienbeihilfe für das neugeborene Kind muss der Lebensmittelpunkt vom Antragsteller und dem Kind in Österreich sein und der gemeinsame Hauptwohnsitz in Österreich liegen. Weitere Voraussetzungen sind die Durchführung aller vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr (siehe auch: Zuverdienstgrenze unter Beschreibung der Karenzmodelle).

Die verschiedenen Karenzmodelle in Österreich haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, jedoch müssen sie den ordnungsgemäßen Aufenthalt in Österreich nachweisen können und ganz bestimmte asylrechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Wer hat Anspruch auf Karenz?

Die Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung vom Dienstgeber und ist unabhängig von der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante. Wenn man kein Dienstverhältnis hat, kann man auch nicht in arbeitsrechtliche Karenz gehen.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat jeder, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt (gilt auch für minderjährige Kinder, Studenten…):

  • Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich
  • Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (Hauptwohnsitz)
  • Die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  • Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
  • Für NichtösterreicherInnen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular und wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht. Grundsätzlich beantragt jener Elternteil, der den Kindergeldbezug anstrebt. Wechseln sich die Elternteile beim Kindergeldbezug jedoch ab, so müssen beide Elternteile einen Antrag stellen.

Bis zur Einführung des Kinderbetreuungsgeldkontos gab es fünf verschiedene Karenzmodelle

Diese wurden jedoch vom Kinderbetreuungskonto abgelöst und sind nicht mehr gültig!

  • Modell 1 – 30+6
    Die längste Variante ist jene mit 30 + 6 Bezugsmonaten, wobei hier Kindergeld bis zum 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden kann, wenn sich beide Elternteile die Karenz teilen. Ein Elternteil alleine kann das Kindergeld in diesem Fall nur 30 Monate lang beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 14,53 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil pro Kind 7,27 Euro/Tag.
  • Modell 2 – 20+4
    In diesem Fall ist die Bezugsdauer auf maximal 24 Monate begrenzt, wenn sich die Eltern die Karenz teilen, ein Elternteil hat Anrecht auf maximal 20 Monate Kindergeldbezug. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 20,80 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 10,40 Euro/Tag.
  • Modell 3 – 15+3
    Die maximale Bezugsdauer ist bei dieser Variante auf 18 Monate beschränkt (beide Elternteile). Ein Elternteil kann maximal 15 Monate Kindergeld beziehen. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 26,60 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 13,30 Euro/Tag.
  • Modell 4 – 12+2
    Ein Elternteil kann bei dieser Variante maximal 12 Monate Kindergeld beziehen, beide Elternteile aufgeteilt insgesamt 14 Monate. Die Höhe des Kindergeldes beträgt bei dieser Variante 33 Euro/Tag. Bei Mehrlingen beträgt der zusätzliche Anteil 16,50 Euro/Tag.
  • Modell 5 – Einkommensabhängiges Kindergeld
    Beim einkommensabhängigen Kindergeld ist der Bezug auf maximal 14 Monate begrenzt, wenn ein Elternteil Kindergeld bezieht dann auf 12 Monate. Die Höhe des Bezuges richtet sich in diesem Fall nach dem letzten Nettoeinkommen, wobei hier 80% herangezogen werden, mindestens jedoch 1.000 Euro, aber maximal 2.000 Euro monatlich.

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49 Kommentare

  1. Eine eigentlich sehr hilfreiche Seite, aber es fehlen Informationen für minderjährige, werdende Mütter, die noch nie gearbeitet haben und die höhere Schule abgebrochen haben.
    Besteht auch in diesem Fall Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

    Mit freundlichen Grüßen

    Angelika Karner

    1. Liebe Angelika,

      danke für Deine Frage. Ich werde den Sachverhalt aufklären, mit Fachleuten sprechen und sobald wie möglich berichten!

      lg J

    1. Hall Barbara, die Modelle 30+6, 20+4, 15+3 und 12+2 sind einkommensunabhängig – nur die Variante „Variante 12 plus 2“ gibt es als einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld – Variante.

    2. Ja kann man, da das Geld nichts mit der Länge der Karenzzeit zu tun hat. Man muss sich nur nach dem Ablauf des Bezugszeitraums z.b. beim Partner mitversichern, da man nur in dem Zeitraum versichert ist solange man das Kinderbetreuungsgeld bekommt!

    1. Natürlich geht das, Karenz und KBG habe nichts miteinander zu tun.
      Ein paar Sachen gibt’s zu beachten:
      In der Zeit wo du kein KBG beziehst musst du dich Sozialversichern. Mitversicherung ist möglich, wenn du mit deinem Partner und Kind im gleichen Hauptwohnsitz lebst (und in Österreich).
      Wenn du das KBG teilst, muss dein Partner mindestens 2 Monate beziehen, die Karenz darf sich aber nur 1 Monat überschneiden. Das heißt du musst in dem einem Monat wo sich die Karenz nicht überschneidet entweder arbeiten gehen, Urlaub aufbrauchen oder unbezahlten Urlaub vereinbaren.
      Im Anschluss musst du die Karenz neu beantragen, und darfst nur bis zum 23. LM des Kindes zuhause bleiben, denn das eine Monat wo beide Eltern gleichzeitig in Karenz sind wird hinten abgezogen.

  2. Hallo :)
    Ich bin selbstständig und werde in Zukunft nicht in Karenz gehen.
    Mein Lebensgefährte (Beamter) möchte stattdessen das Model5 in Anspruch nehmen.
    Formular direkt an Arbeitgeber oder Sozialversicherung…?
    Familienbeihilfe einkommensabhängig oder hat jeder Anspruch darauf?
    Habe mich damit noch nicht viel beschäftigt und daher auch wenig Ahnung.
    Freue mich auf eine Antwort!

  3. Hallo!
    Ich habe mich für die einkommensabh. Kinderbetreuungsgeldvariante entschieden. Das Jahr ist jetzt bald um, und ich weiss nicht was ich jetzt tun soll. Meine bisherige Arbeit ist für mich zu weit weg, dass heisst ich werde dort nicht mehr einsteigen. Ausserdem ist es ein Betrieb mit nicht einmal 10 Mitarbeitern, also habe ich auch keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Kann ich jetzt nach diesem Jahr in die Arbeitslose wechseln, da der Job „unzumutbar“ ist?

  4. Hallo!
    Ich habe variante 30+6 genommen und wurde 3monate später wider schwanger
    daher sind mir 24monate verloren gegangen.
    jetzt wollte ich fragen gibt’s da eine Möglichkeit das Geld wieder zurück zu bekommen?

    1. Hallo!
      Mir geht es ganz ähnlich! Habe auch die Variante 30+6 genommen und bin nach 9 von den 30 monaten wieder schwanger geworden.
      Mit der Geburt des zweiten Kindes endet der anspruch auf das KBG des ersten – was ich sehr schade finde, denn ich verliere dadurch auch ca. 11 monate!
      Gibt es da irgendeine möglichkeit noch etwas davon zu bekommen?
      Und wie schaut es bei mit dem wochengeld aus?
      Danke im voraus für eure hilfreichen antworten :)
      Lg Zoe

  5. Würde für mein Kind gerne 20 Monate da sein, wobei ich das für ein Kind auch zu wenig finde, ein Kind braucht die Mutter…., Vater ist unbekannt und meine privat Mietwohnung recht teuer….
    Was kann man in diesen Fall für Unterstützungen holen? Gibt es eine Mindesticherung? MfG

  6. Hallo,

    ich würde mich für das Modell 20+4 interessieren, muss mein Mann die 4 Monate in Karenz gehen, oder kann auch ich alleine 24 Monate in Karenz bleiben?

    Bitte um kurze Info.

    Liebe Grüße

  7. Hallo! Ich würde gerne das Modell 20+4 wählen. Jetzt meine Frage, ist es möglich, 24 monate in karenz zu gehen aber nur 20 monate das geld zu beziehen? Da evt ein 2.kind vor dem 20.monat geplant ist wäre dies die beste Variante, möchte aber falls es nicht „funktioniert“, trotzdem die 24 monate bei meinem Kind bleiben.

    Bitte um Info, danke!

  8. Hallo,
    ich habe bis August 2015 in Österreich gearbeitet, bin dann ins Ausland verzogen. Nun ist mein Wunsch wieder nach Österreich zurückzukehren. Das bedeutet für mich, dass wenn mein Baby im Mai auf die Welt kommt, dass ich kein Ansbruch auf Karenz habe, richtig? Gibt es die Möglichkeit andere Unterstützungen zu bekommen? Macht es einen Unterschied, ob da Baby in Österreich oder im Ausland auf die Welt kommt? Danke für die Hilfe.

  9. Hab eine frage ich hab karenz genommen 12+2 umd wollte fragen wenn mein mann keine aufenthakt bis dahin kann ich 14 monate dann karenz.beziehen staat in bitte um info danke

  10. hallo,
    ich habe mich für die einkommensvariante entschieden aber für eine längere karenz ohne bezug. die info von der wgkk wa so, dass ich mich nur mitversichern lassen muss.
    stimmt das jetzt doch nicht oder wie??

  11. Hallo zusammen

    Beziehe Rehageld und bin jetzt im 6. monat schwanger….

    was passiert mit dem rehaged? kann ich es weiter beziehen oder fällt es dann weg bzw gibt es keineüberhaupt „karrenz“ bei rehageld?

    LG Angy

    1. Ich hab mich heute auf der GKK erkundigt. Wenn man Rehageld bezieht bekommt man kein Wochengeld und kein Karenzgeld. Kinderbetreuungsgeld natürlich schon. Rehageld läuft weiter.

  12. Hallo, ich hab mich für die einkommensabhängige Variante entschieden, Tochter ist am 25.1. 1 Jahr geworden. Karenzzeit hab ich 2 Jahre vereinbart, bin jetzt mitversichert mit meinen Partner. Bin derzeit in der 8 Woche mit unseren 2ten Wunder. Hab ich nun Anspruch auf Wochengeld? Bin ja noch in der KBG Zeit schwanger geworden. Vlt kann mir jemand helfen. Danke. Lg

  13. Hallo,
    ich lebe mit meiner Frau in Kufstein (Tirol). Ich arbeite in Tirol, sie arbeitet in Holzkirchen bei München.

    Wer kommt in diesem Fall für das Kinderbetreuungsgeld auf?

    Wenn Österreich, wird hier im Falle des Modell 5 das in Deutschland verdiente Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen?

    Beste Grüße,
    sven

  14. Hallo ich habe ein 10 Monat altes kind und das zweite ist schon unterwegs bin schon im siebten Monat, wenn die kleine da ist bleiben mir von dem karenz vom ersten kind noch 17 Monate übrig.
    Frage bekomme ich den rest nachgezahlt oder wie läuft das ab mit dem karenz vom ersten Kind eine konkrete
    Antwort währe mir sehr Hilfreich

    1. Guten Tag.
      Mir ging es ähnlich. Mein erstes Kind war 1 Jahr und 2 Monate als das zweite Kind geboren wurde. Sobald du die Karrenz des zweiten Kindes beginnst verfällt die erste. Wir haben weder die erste Karrenz ausbezahlt bekommen, noch kann man die Monate hinten dran hängen. Leider! Ich hätte gerne die Monate hinten dran gehängt aber da steht man blöd da, wenn man die Kinder nah beieinander haben möchte mit dem Alter.
      Ich hoffe die Antwort war hilfreich =)
      Liebe Grüße und viel Glück für das zweite!

      1. Nein das geht leider nicht! Man sollte sich deswegen gut überlegen welche Variante man nimmt! Hab selbst den Fehler gemacht und mein kleiner ist gerade 19 Monate und ich hab keinen zur Betreuung in meiner Familie :( naja jz muss ich das nexte Jahr Samstags arbeiten denn eine Krabbelstube können uns wir uns nicht leisten! Verrückt oder dass sich nur die Familien die Krabbelstube leisten können wo beide Elternteile Vollzeit Arbeiten !

  15. schade, ich als vater darf dann quasi also nicht in Karrenz gehen wenn wir 30+6 machen wollen. von den 450€ im Monat kann doch keiner eine kleine Familie ernähren, und meine Freundin verdient nicht soviel das es für uns 3 dann reichen würde. Also kommt für uns nur ein Verzicht auf die 6 Monate oder eine 3-6 monatige Jobauszeit mit Arbeitslosengeld in Frage, schon traurig.

  16. Ich habe bevor ich in die Wochenhilfe gegangen bin gerade meine Lehre beendet und daher keinen Dienstgeber mehr wenn ich Karenz beantragen sollte und mein Freund der Wohnt bei mir in Österreich stammt aber ab von Deutschland und ist auch in Deutschland beschäftigt.

    Er zahlt bei uns Steuern..
    Auf jeden fall bekomme ich jetzt kein Geld auch Familienbeihilfe, bekomme ich auch nur bis die Wochenhilfe beendet ist also jetzt bis 25.04.216 und dann stehe ich ohne Geld da.

    Ich soll alles in Deutschland beantragen da der Vater des Kindes in Deutschland beschäftigt ist… und da bekomme ich Karenzgeld 300 euro ca.

    und das für ein Jahr und nicht länger wie soll man da ein Kind ernähren oder bzw leben können echt eine Frechheit …

    Ich bin Österreicherin und von anfang an immer gearbeitet und jz habe ich kein recht weil Deutschland und Österreich ein abkommen haben aber jeder Flüchtling hätte Anspruch ^^ naja ich weiss ja nicht was ich noch davon halten soll …

    Was meint ihr dazu ??

    1. Es ist so, dass du das bekommst, was dir in Österreich zusteht. Und darüber hinaus aus Deutschland, die Differenz von dem, was dir in Deutschland zustünde und in Österreich zusteht…. Damit bist du sogar besser gestellt als jede Österreicherin mit einem in Österreich Beschäftigten Partner.
      Bitte gehe mal zu deiner Gebietskrankenkasse und lass dich beraten. Die haben nämlich auch erfahrene Leute, die Ahnung von diesen internationalen Bezoehungen haben.

  17. Ich bin in österreichischer Staatsbürger und arbeite für eine österreichische Firma in England. Ich zahle Sozialabgaben in Österreich und Steuern in England.
    Ich werde 2 Kinder mit meiner englischen Partnerin in England adoptieren.
    Welches Recht habe ich auf Karenzzeit?

  18. Hallo,
    Ich hätte eine Frage, das wochengeld ist ja davon abhängig ob man vorher gearbeitet hat oder zumindest selbst versichert war bei der ggk. Wenn das nicht der fall ist, bekommt man das nicht.
    Ist das Kinderbetreuungsgeld auch davon abhängig? Arbeite nur geringfügig, studiere, und bin mitversichert..

  19. Hallo liebe Community!
    Ich habe das Modell 20+4 gewählt. Mein Kind ist jetzt 1 Jahr alt.
    Ich dachte mir, dass diese bezugsdauer 2 Jahre gilt, mit der eventuellen verlängerung.
    Bei meinem Mann geht es sich Arbeitstechnisch nicht aus, dass er diese 4 Monate zu Hause bleibt.
    Ich habe aber erst betreuungsmöglichkeiten ab dem 2 Lebensjahres des Kindes.
    Gibt es eine möglichkeit, dass ich die 4 Jahre verlängern kann?
    Lg

  20. Hallo! Ich hätte eine Frage zu dem Modell 20+4.
    Wenn die 20 Monate vorbei sind und man wieder zu arbeiten beginnt, ist dann der 1. Arbeitstag genau der Tag, an welchem das Kind 20 Monate wird oder einen Tag vor dem 20. Monat? Kann mir da jemand helfen, irgendwie steht das nirgends genau geschrieben. Danke!

  21. Ich hab ein Frage zu den Modell 12+2 und Einkommensabhängig: kann ich trotz dessen das ich in Karenz bin geringfügig oder max 15h arbeiten?

    1. Hallo
      Einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Anstellung auf Werkvertragsbasis kann immer zusätzlich nachgegangen werden.
      Hierbei sind nur die jeweiligen Zuverdienstgrenzen zu beachten

  22. Ich habe bitte eine Frage! Ich bin Reha Geldbezieherin und aufgrund meines psychischen Gesundheitszustandes momentan als Invalide eingestuft.
    Was wäre wenn ich nun schwanger wäre, was glaube ich passiert ist.durch die Einnahme der Tabletten dürfte die Pille versagt haben.
    Bekomm ich das Rehageld trotzdem wenn ich in Mutterschutz bin?

  23. Hallo! Ich würde gerne das Modell 20+4 wählen. Jetzt meine Frage, ist es möglich, 24 monate in karenz zu gehen aber nur 20 monate das geld zu beziehen? Da evt ein 2.kind vor dem 20.monat geplant ist wäre dies die beste Variante, möchte aber falls es nicht “funktioniert”, trotzdem die 24 monate bei meinem Kind bleiben.

    Bitte um Info, danke!

  24. Hallo,
    Ich hätte eine Frage zu der gehaltsbezogenen Karenzvariante.
    Ist es mir möglich diese für 12 Monate (nur ich) zu beziehen und dennoch weitere 12-14 Monate in unbezahlter Karenz weiterhin bei meinem Kind Zuhause zu bleiben?
    Versicherungs-Technisch habe ich gehört es sei kein Problem sich für diese Zeit privat oder beim Partner mitzuversichern.

    Danke für die Antwort
    Liebe Grüße Magdalena

  25. Ich wollte fragen, ob man auch nur 4 Monate in karenz gehen kann? 2 Monate Mutterschutz und 2 Monate karenz.
    Kann man auch wenn man beim Arbeitgeber das Modell gehaltsabhängig gewählt hat, auch nur 4 Monate in Anspruch nehmen und danach kündigen?

  26. Kann ich das einkommensabhängige Modell wählen, 12 Monate beziehen und dann trotzdem bis zum 24. Lebensmonat des Kindes in Karenz bleiben?
    In der bezugsfreien Zeit muss ich mich allerdings bei meinem Partner mitversichern. Ist sonst noch etwas zu beachten um nach bezugsende weitere 12 Monate in Karenz bleiben zu können, oder verfällt der Bezug einfach und man bleibt in Karenz (so lange wie mit dem Arbeitgeber vereinbart)?
    Danke schon im voraus für die Antworten
    Lg Christina